Archiv der Kategorie: Form

Die erkenntnistheoretische Figur des Beobachters

Der Beobachter bzw. die Beobachtung spielen in der Kybernetik wie in der Systemtheorie zweiter Ordnung eine zentrale Rolle. Dabei geht es keinesfalls um das passive Empfangen, sondern vielmehr um das verantwortliche aktive (Mit)Gestalten einer Welt und ihrer Beschreibung. Dieser Beitrag entfaltet diesen Gedankengang in visueller und textlicher Form, geht auf einige Unterschiede zwischen den Ansätzen von Niklas Luhmann und Heinz von Förster über den Beobachter des Beobachters ein und führt abschließend ein praktisches Beispiel aus der BWL an.

Unterscheiden und Benennen

Beschreibungen können nur erfolgen, wenn die beschriebene Einheit zuvor durch eine Unterscheidung vom „Rest der Welt“ unterschieden worden ist.1 Unterscheiden ist damit eine Operation der substantiellen Konstruktion von Wirklichkeit.2 Beobachten meint daher, etwas zu unterscheiden und danach das Unterschiedene mit Worten zu markieren bzw. zu bezeichnen.

Beobachten meint also keineswegs ein passives Empfangen von äußeren Sinnesreizen. Vielmehr geht es um das aktive Gestalten einer Welt und ihrer Beschreibung. Hierbei ist es egal, wer ein solches Beobachten vollzieht: Ein Mensch, ein Tier oder aber ein maschineller Sensor. Egal, ob vielleicht ein Mensch eine Gestalt von seinem Umfeld unterscheidet und das Unterschiedene mit dem Wort „Hund“ benennt, oder ob ein Geigerzähler die von einem Hund ausgehende ionisierende Strahlung erkennt und jede Erkennung mit einem Piepton markiert.

Beobachtungsergebnis

Ein Beobachtungsergebnisergibt sich, wenn ein Beobachter eine Unterscheidung (distinction) zwischen etwas und seiner Umwelt trifft und das dadurch konstruierte Objekt (content) mit einem Wort benennt (z. B. „Hund“), während er die von ihm getroffene Unterscheidung mit der dadurch zugleich mitgerierten Umgebung (context) nicht benennt. Die Benennung kommt einer sprachlichen Markierung gleich (marked space), die aus dem nicht benannten (unmarked space) hervorgehoben wird. Es ergibt sich Abb. 1.

Abb. 1: Beobachtung von „Hund“

Beobachtung eines Systems

Ganz grundsätzlich besteht ein System aus einer unterscheidenden Grenze (distinction), in der Innenseite (marked space bzw. content) verschiedene Elemente durch viele Relationen (die eine Struktur ergeben) unterein engmaschiger verbunden sind als zu Elementen auf der Außenseite (unmarked space bzw. context). Das Zusammenspiel aller beteiligten Elemente bestimmt dann das Verhalten des Systems, siehe Abb. 2a.

Abb. 2a: Grundansatz des Systems

Ein solches System ist aber nicht einfach „da“. Vielmehr ist Abb. 2a das Resultat einer Konstruktionsleistung namens Beobachtung, bestehend aus anfänglicher Unterscheidung und anschließender Benennung des Unterschiedenen. Der die Abb. 2b betrachtende Akteur ist ein Beobachter des Systems, das ein beobachtetes System ist. Insofern zeigt Abb. 2b den vollkommenen Grundansatz eines Systems.

Abb. 2b: Vollkommener Grundansatz des Systems

Der Beobachter

Zu jedem Ausschnitt der Wirklichkeit gehört immer ein damit untrennbar verbundener Beobachter als Teil(nehmer) der ausschnitthaft beobachteten Wirklichkeit. Jede Beobachtung ist immer in eine bestimmte Situation, einen bestimmten Kontext und eine bestimmte Entstehungsgeschichte eingebunden, die den Vollzug dieser und keiner anderen Beobachtung ermöglichen, beeinflussen und begrenzen. Jedes Ergebnis einer Beobachtung ist wie die Beobachtung selbst immer relativ zum Standpunkt eines Beobachters.

Zum konkreten Nachvollziehen dieses Gedankengangs wird jede diesen Text lesende Person gebeten, auf Abb. 2a zu schauen und anschließend das eigene rechte Auge zu schließen bzw. zuzuhalten. Das dann zu Beobachtende wird Abb. 2c ähneln3: Am rechten unteren Rand des Sehfeldes ist eine eher unscharfe Kontur der eigenen Nase erkennbar, die im Alltag nicht beobachtet wird. Diese Nase gehört zur betrachtenden Person, zum Beobachter des Systems.

Abb. 2c: Der Beobachter des Systems bin ich

Beobachter 2. Ordnung

Ein Beobachter zweiter Ordnung ist ein Akteur, der einen (anderen?) Beobachter bei dessen Vollzug einer Beobachtung beobachtet und zugleich dessen Unterlassen aller anderer Möglichkeiten des Beobachtens beobachtet.

Niklas Luhmann und Heinz von Förster sind zwei der wichtigsten Vertreter der Systemtheorie, die die erkenntnistheoretische Figur des Beobachters in den Mittelpunkt ihrer Theorien stellten. Beide lehnen die These einer objektiv gegebenen Realität ab, betonen die Rolle des Beobachters in der Konstruktion von Wissen und verstehen Systeme als selbstreferenzielle Einheiten, die sich durch ihre eigene Kommunikation und Interaktionen konstituieren und erhalten. Neben diesen Gemeinsamkeiten verfolgten beide allerdings unterschiedliche Schwerpunkte und Akzente in ihren Ansätzen.

Luhmann’s Ansatz

Grob vereinfachend hat Niklas Luhmann4 sinnvolle Hypothesen aus abstrakten Theorien abgeleitet, die einer anschließenden empirischen Prüfung zugänglich sind.

Sein Ansatz war eher formal, abstrakt und auf die interne Struktur und Funktionsweise von sozialen Systemen fokussiert. Er verstand die Gesellschaft als ein System von anschlussfähigen Kommunikationen. Sein Ansatz der Beobachtung 2. Ordnung basierte auf den Unterscheidungen zwischen System und Umwelt, Beobachtetem und Beobachter, Form und Medium, Sinn und Information sowie Selektion und Kontingenz. Den Beobachter 2. Ordnung verstand Luhmann so, dass ein Beobachter beobachtet, wie ein anderer Beobachter seine Beobachtung vollzieht, siehe Abb. 3.

Abb. 3: Beobachtung 2. Ordnung bei Luhmann

Von Foerster‘s Ansatz

Grob vereinfachend hat Heinz von Foerster5 konkrete Systeme analysiert, um daraus abstrahierende Konzepte zu entwerfen.

Sein Ansatz war eher pragmatisch, anwendungsorientiert und bezogen auf die Interaktion zwischen System und Umwelt mitsamt der Entstehung von komplexen Phänomenen. Er unterschied triviale und nicht-triviale Maschinen, deterministische und probabilistische Systeme, lineare und nicht-lineare Prozesse sowie offene und geschlossene Systeme. Sein Ansatz der Beobachtung 2. Ordnung, basiert auf den Unterscheidungen zwischen Beobachter und Beobachtetem, Eigenwert und Fremdwert, Beschreibung und Konstruktion, zwischen Wissen und Gewissen sowie zwischen Ethik und Ästhetik. Den Beobachter 2. Ordnung verstand von Foerster so, dass ein Beobachter darüber reflektiert, wie er Beobachter seine Beobachtung vollzogen hat und warum so und nicht anders, siehe Abb. 4.

Abb. 4: Beobachtung 2. Ordnung bei von Foerster

Regeln der Beobachtung

Jeder Beobachte kann immer nur erkennen, was er erkennen kann. Eine blinde Person beobachtet anders als eine taube Person und beide beobachten etwas anderes als eine betrunkene Person, auch wenn alle drei Personen zu gleicher Zeit am selben Ort nebeneinanderstehen. Die drei werden verschiedene Arten der Beobachtung vollziehen.

Überträgt man dies auf eine technische Sichtweise, ergibt sich z. B.: Mit einem Mikrofon als Sensor kann man anhand des technikgetriebenen Regelwerks beobachten, welche Sprachlaute eine Beobachtungsperson von sich gibt. Aber welche Farbe das Hemd hat, das die Beobachtungsperson trägt, kann dieser Sensor nicht beobachten. Eine Fotokamera als Sensor kann mit seinem technikgetriebenen Regelwerk beobachten, welche Farbe das Hemd hat, aber nicht, welche Sprachlaute zu hören sind.

Abb. 5a: Ein Beobachter 1. Ordnung beobachtet nur das, was er beobachtet

Beide Sensoren können nur das beobachten, was sie aufgrund ihres inhärenten Regelwerks beobachten können. Gleiches gilt für jeden Beobachter 1. Ordnung: Er kann nur das beobachten, was er beobachten kann, siehe Abb. 5a. Auch der einen Beobachter 1. Ordnung beobachtenden Beobachter 2. Ordnung kann nur das beobachten, was er beobachten kann, siehe Abb. 5b.

Abb. 5b: Jeder Beobachter 2. Ordnung beobachtet nur das, was er beobachten kann

Ein Praxisbeispiel aus der BWL

In einem Unternehmen führt ein Controller eine Leistungsbewertung durch, um die Effizienz verschiedener Abteilungen zu bestimmen. Beim Erheben und Analysieren von messbaren Kennzahlen ist er ein Beobachter 1. Ordnung. Anhand seiner Beobachtungsergebnisse (z. B. hinsichtlich des Umsatzes, der Kosten oder der Kundenzufriedenheit) beurteilt er, wie gut jede Abteilung ihre Ziele erreicht hat.

Im Sinne von Niklas Luhmann ist ein (interner oder externer) Auditor, der das Vorgehen des Controllers begutachtet, ein Beobachter 2. Ordnung. Er schaut nach, wie der Controller die Daten auswählt, erhebt, miteinander in Beziehung setzt, interpretiert und in sein Reporting einfließen lässt. Der Auditor bekommt somit einen Einblick in die Entwicklungsgeschichte des Controlling-Reports und kann daraus Rückschlüsse über die Qualität der Ergebnisse ziehen, die dem Controller zumindest nicht bewusst sind.

Im Sinne von Heinz von Foerster wird der Controller selbst zu einem Beobachter 2. Ordnung, indem er im Rahmen einer bewussten Selbstreflexion sein (im Vollzug der Controllingaufgabe in einem Notizbuch festgehaltene) dahingehend überdenkt, wie und mit welcher Begründung er die Daten so und nicht anders ausgewählt, erhoben, miteinander in Beziehung gesetzt, interpretiert und in sein Reporting einfließen ließ. Hierbei kommen zumeist über rationale Gedankengänge und Argumente hinaus auch eigene Befindlichkeiten (z. B. Annahmen, Erwartungen oder Befürchtungen) in den Blick, deren Wirkungen die Entwicklungsgeschichte seines Controlling-Reports beeinflusst haben. Daraus kann er Rückschlüsse über die Qualität seines Ergebnisses ziehen.

In beiden Fällen trägt der Beobachter 2. Ordnung dazu bei, die Qualität und die Zuverlässigkeit der Leistungsmessung zu verbessern. Das Hinterfragen gegenwärtiger Controlling-Praktiken erfasst die Entstehungsgeschichte des Controlling-Reports, die Reichweite und die Genauigkeit der Benennungen, die Evidenz bzw. Plausibilität der generierten Aussagen sowie Spielräume der interpretativen Zuordnung von Bedeutungsinhalten. Dies gilt insbesondere bei Fragen der Quantifizierung und Skalierung. Ein Beobachter 2. Ordnung ermöglich es also, eine qualitativ höhere Leistungsbewertung zu erreichen. Beispielsweise durch eine Weiterbildung der Controller in Bezug auf die aufgetretenen kognitiven Verzerrungen.

Beobachter als erkenntnistheoretische Figur

Aus dem dargelegten Gedankengang zur erkenntnistheoretischen Figur des Beobachters ergibt sich, dass jede Beobachtung eine Konstruktion ist und jedes Beobachtungsergebnis ein Konstrukt. In beiden Fällen kommt es maßgeblich auf die Perspektive, den Kontext und die Entstehungsgeschichte mit dem Vollzug einer bestimmten Art der Beobachtung und dem gleichzeitigen Unterlassen aller anderes Arten des Beobachtens an. Dabei ist ein menschlicher Beobachter 2. Ordnung immer auch ein Selbstbeobachter.

Es gibt keine objektive oder beobachterunabhängige Wirklichkeit. Was es gibt sind verschiedene, vom Vollzug bestimmter Beobachtungsleistungen abhängige Beobachtungsergebnisse, die als Wirklichkeiten zu verstehen sind. Das bedeutet nicht, dass jede Erkenntnis über „die Wirklichkeit“ beliebig, relativ oder subjektiv ist. Vielmehr ergibt sich, dass jede Erkenntnis eigenverantwortlich und dialogisch ist und bleibt. Jedem Beobachter stellen sich Fragen wie: Was beobachte ich? Wie beobachte ich? Warum beobachte ich? Und was sind die Folgen meiner Beobachtung? Jeder Mensch tut gut daran, sich selbst weniger als Beobachter und mehr als Teilnehmer an der Wirklichkeit zu verstehen, die er beobachtet. Jeder Mensch ist nicht nur als Wissender, sondern immer auch als Handelnder zu begreifen. Es geht keinesfalls um das passive Empfangen, sondern um das verantwortliche aktive (Mit)Gestalten einer Welt und ihrer Beschreibung!

  1. vgl.: Maturana, H. R./Varela, F. J. (1984): Der Baum der Erkenntnis. Die biologischen Wurzeln des menschlichen Erkennens, München: Goldman, S. 46 []
  2. vgl.: Baecker, D. (2007): Form und Formen der Kommunikation, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 57 []
  3. In Anlehnung an: Mach, E. (1900): Die Analyse der Empfindungen und das Verhältnis des Physischen zum Psychischen., Jena, S. 15. []
  4. z. B. vgl.: Luhmann, N. (1997): Die Gesellschaft der Gesellschaft, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 281; ders. (1991): Am Ende der kritischen Soziologie; in: Zeitschrift für Soziologie, 20. Jg., 1991, S. 147–152, hier S. 149 []
  5. vgl.: v. Foerster, H. (1997): Entdecken oder Erfinden. Wie lässt sich Verstehen verstehen?; in: Gumin, H. und Meier, H. (Hrsg.) : Einführung in den Konstruktivismus, 3. Aufl. München: Piper, S. 41-88; ders. (1995): Cybernetics of Cybernetics. The Control of Control and the Communication of Communication, Carl Auer: Heidelberg; ders. (1981): Observing Systems, Seaside, CA.: lntersystems Publications []

Das Catuskoti

Das Urteilsvierkant (Tetralemma) aus der traditionellen indischen Logik ordnet jeder Aussage vier mögliche Positionen zu: wahr, falsch, beides zugleich, keines von beiden und „leer“ verstanden als Potential für Neues. Mögliche praktische Anwendungen fokussieren entweder auf Nachfühlen (eigene Körperreaktion) oder auf Nachdenken (reflexive Kommunikation).

Das Systemdenken baut wie das Urteilsvierkant darauf auf, dass ein Beobachter aufgrund von eigenem Tun bzw. Unterlassen bestimmte Unterscheidungen benutzt und deren Folgen benennt. Beide bieten einen Werkzeugkasten zur Analyse von Aussagen im Rahmen einer Entscheidungsfindung oder einer Konfliktlösung, auch indem bislang nicht durchdachte Gedankengänge ermöglicht werden.

Das Urteilsvierkant

Das Urteilsvierkant (Catuṣkoṭi, Sanskrit: चतुष्कोटि) entstammt der traditionellen indischen Logik, z. B. Schriften des im 2. Jhd. n. Chr. lebenden Nagarjuna, dem wichtigsten und frühesten Denker des Mahayana-Buddhismus. Anders als in der klassischen Aussagenlogik und der modernen Prädikatenlogik, in denen eine Negation als Umkehrung des Wahrheitswertes einer Aussage verstanden wird (eine Aussage ist entweder „wahr“ durch nicht wahr), wird Negation in der traditionellen indischen Logik keineswegs als bloße Verneinung einer wahren Aussage verstanden. Zentral ist hier das Konzept der “Leere” (śūnyatā, Sanskrit: शून्यता), wonach alle Erscheinungen keine festen Substanzen oder unveränderlichen Realitäten aufweisen und dem ständigen Wandel unterliegen. Deshalb wird eine Negation anders als in der klassischen Logik als Aufdeckung der relationalen und abhängigen Natur aller Erscheinungen verstanden.

Diese verschiedenen Konzeptionen von Negation bieten komplementäre Einsichten in die Natur von „Wahrheit“ bzw. „Realität“: Die buddhistische Negation lässt die Grenzen des konventionellen Denkens erkennen und die formale Negation der klassischen Logik uns ein präzises Werkzeug zur Analyse von Aussagen und Argumenten liefert.1

Das Urteilsvierkant der traditionellen indischen Logik wird auch Tetralemma genannt und ordnet jeder Aussage vier mögliche Positionen zu:

  1. wahr (und nur wahr)
  2. falsch (und nur falsch)
  3. sowohl wahr als auch falsch
  4. weder wahr noch falsch

Nagarjuna fügte eine fünfte Position mit einer doppelten Negation (im buddhistischen Sinne) hinzu. Die fünfte Position verneint sowohl die Berechtigung der Positionen 1 bis 4 als auch die eigene Position. Diese Position eine Leerstelle, die keineswegs mit einem Vakuum oder einer Abwesenheit zu verwechseln ist. Stattdessen ist das Potential der Entstehung von Neuem gemeint. Beispielsweise hat die Leere in einem Gefäß das Potential, verschiedentlich gefüllt zu werden: Mit Flüssigkeit, mit Sand, mit Holz, mit Metall, mit Stoff, mit Farbpulver, mit Erde etc. Insofern ergibt sich:

5) Das Potential für neuartiges jenseits von 1 – 4

Das Tetralemma ist hilfreich in allen Fällen, in denen ein Zwang zu einer persönlichen Entscheidung zwischen zwei an sich gleich guten/schlechten Alternativen zu treffen oder zwischen zwei Konfliktparteien zu vermitteln ist.

Anwendung auf der Basis von nachfühlen

Verbreitet ist die Umsetzung des Tetralemmas mit diesen fünf Positionen in der systemischen Strukturaufstellung2, um einen denkbaren Entscheidungs- bzw. Handlungsraum zu erweitern. Dabei geht es nicht um nachdenken, sondern um nachfühlen! Es geht im Kern darum, den eigenen aktuellen Körperempfindungen auf den jeweiligen Positionen zu nachspüren, denn die beobachteten Körperimpulse geben in der Regel äußerst klare Hinweise und bringen in vielen Fällen deutliche Entscheidungen.

Abb. 1: Zwei Formen des Trilemmas

In der Praxis werden zumeist beschriftete Moderationskarten auf den Boden gelegt. Die Karten liegen etwa 1,5 Meter voneinander entfernt und haben genügend Platz darum herum. Die fünfte Karte (die Nichtposition“) legt außerhalb des Kreuzes in einer Entfernung von etwa einem Meter, siehe Abb. 1 obere Hälfte.

Nacheinander „besucht“ die entscheidungsbefugte Person jede Position, indem sie sich neben oder auf die entsprechende Karte stellt, die Wirkung dieser Sichtweise auf ihr aktuelles Körperempfinden nachspürt, ihr Empfinden beobachtet, bedenkt und ausformuliert. Dieses strukturierte Durchwandern der 5 Positionen wird als sehr emotional und sehr anstrengend erlebt. Es ist darauf zu achten, dass ein bewusster Abschluss erfolgt: Abschließen tritt die Person ganz heraus aus dem Platz mit den auf dem Boden liegenden Moderationskarten. Es lohnt sich, danach wesentliche Gedanken sofort zu notieren. Oft ergeben sich bisher gänzlich undenkbare Sichtweisen auf den zu entscheidenden Sachzusammenhang.

Anwendung auf der Basis von nachdenken

Möchte man in einem Entscheidungs-Dilemma eher nachdenken als nachfühlen und so nahe wie möglich am ursprünglichen Gedankengang der indischen Logik bleiben, kann man das Tetralemma als Reflexions- bzw. Gesprächsleitfaden benutzen. Dazu wird zunächst die Problematik mit seinen beiden Alternativen beschrieben. Nach einer kleinen Pause werden dann die Positionen 1 bis 4 in der genannten Reihenfolge so genau es geht definiert, wobei oft eine schematische Darstellung aller Positionen hilfreich ist). Nach einer kurzen Pause werden die vier Positionen in der aufgeführten Reihenfolge im Gespräch (möglichst im Sprechdenken) abgewogen und quasi mental durchwandert. Danach wird erkundet, wie das eigentliche Anliegen unvoreingenommen und erwartungslos von außen betrachtet als eine Art externe Meta-Position (Position 5) formuliert werden kann. Hierbei wird das Denken bewusst auf vorhandene Potentiale für etwas bislang nicht Denkbares gelenkt. Auch auf diesem Wege ergeben sich bisher gänzlich undenkbare Sichtweisen auf den zu entscheidenden Sachzusammenhang. In Abb. 1 untere Hälfte wird dies in Anlehnung an ein aussagenlogisches Verständnis erfasst.

Denken in Systemen

Das Systemdenken ist immer unmittelbar verknüpft mit der erkenntnistheoretischen Figur des Beobachters und der Versprachlichung seiner kognitiven Operationen bei der Beobachtung der Welt. Beobachtung wird dabei verstanden als das Voraussetzen einer Verschiedenheit, im Beobachtungsbereich, die dem Beobachter als Motiv für das Setzen einer Unterscheidung dient und zur Trennung von Inhalten durch die so generierte umschließende Grenze führt, deren unterscheidbaren Werte dann anhand der Grenze mit der Zuordnung von Benennungen markiert wird.3 Was kommuniziert und dokumentiert wird, sind immer Resultate von Beobachtungen.

Mit den Laws of Form zeigte Spencer-Brown4 mit der Genauigkeit eines mathematischen Kalküls, wie eine Form sich dadurch ergibt, dass eine vom Beobachter mit einer getroffenen Unterscheidung (make a distinction) benannte Innenseite (marked space) von einer zugleich unbestimmten Außenseite (unmarked space) abgegrenzt wird, wenn die Grenze zwei Punkte so voneinander trennt, dass sie sich nur berühren können, nachdem einer der Punkte diese Grenze überquert hat. Eine derart gesetzte Grenze wird im Kalkül notiert mit

Jede gesetzte Grenze setzt implizit einen Raum (space) voraus, in dem diese Grenze überhaupt getroffen werden kann. Dieser Raum ist quasi die Bedin­gung der Möglichkeit, überhaupt eine Unterscheidung tätigen zu können. Auf diesen Raum wird in der formalen Notation durch ein so genanntes unwritten cross hingewiesen5 mit einem rechts oberhalb der Notation der Grenze notierten gepunkteten Symbol für eine Grenze

DAS EINE innerhalb der in der Beobachtung gesetzten Grenze, DAS ANDERE außerhalb dieser gesetzten Grenze und DER RAUM, in dem das Setzten dieser Grenze überhaupt möglich wird, ergeben im Kalkül folgende “Form”:

Hierbei ist fraglich, was außerhalb dieser Notation ganz rechts außen liegen kann/soll.

DIe moderne Systemtheorfie Luhmann’scher Prägung referenziert auf diesen Kalkül, mit dem die kognitiven Operationen einer Beobachtung anhand bestimmter Notationen aufgedeckt werden kann. Insofern wird der Einfluss der erkenntnistheoretischen Figur des Beobachters auf Beobachtungsergebnisse und deren Kommunikation einer eingehenden Analyse zugänglich. Sollten die Beobachtungesergebnisse zwei an sich in etwa gleich gute/schlechte Alternativen sein, zwischen denen eine Entscheidung zu treffen oder zwischen zwei Konfliktparteien zu vermitteln ist, kann mit den Möglichkeiten der Notation des Kalküls von Spencer-Brown jede Position des Tetralemmas geschrieben werden, siehe Abb. 2.

Abb. 2: Notationen

Die Systemtheorie Luhmann’scher Prägung kann daher aufzeigen, mit welchen kognitiven Unterscheidungen und Benennungen eine Entscheidung bzw. Konfliklösung so erfolgen kann, dass auch bislang nicht durchdachte Gedankengänge möglich werden.

  1. Varga von Kibéd, Matthias (1990): Aspekte der Negation in der buddhistischen und formalen Logik. In: Synthesis Philosophica, H. 10, 581-593 []
  2. Sparrer/Varga von Kibéd/Ferrari, 2020; Sparrer/Varga von Kibéd, 2009; Varga von Kibéd/ Sparrer, 2005; Varga von Kibéd/Sparrer, 2003 []
  3. Varga von Kibéd/Matzka, 1993, S. 61 []
  4. Spencer-Brown, 1969; 1997 []
  5. Varga v. Kibéd/Matzka 1993, S. 85 []

Ich bin ein Beobachter

Der Beobachter bzw. die Beobachtung spielt in der Kybernetik wie in der Systemtheorie zweiter Ordnung eine zentrale Rolle. Eine Beschreibung einer Beobachtung kann nur dann erfolgen, wenn die beschriebene Einheit zuvor durch eine Unterscheidung vom „Rest der Welt“ unterschieden worden ist.1 Unterscheiden ist damit eine Operation der substantiellen Konstruktion von Wirklichkeit2. Beobachten meint daher, etwas zu unterscheiden und danach das Unterschiedene mit Worten zu markieren bzw. zu bezeichnen. Beobachten meint also ein aktives Konstruieren einer Welt und ihre Beschreibung.

Das Kalkül von Spencer-Brown
Die Gesetze der Form von Spencer-Brown3 verbinden Philosophie der Logik und mathematische Grundlagenforschung mit Kybernetik und Erkenntnistheorie. Das Kalkül basiert auf der Grundoperation des Unterscheidens von etwas gegenüber dem Rest und dem nachfolgenden Benennen des Unterschiedenen. Eine „Form“ besteht dann aus dem „Unterschiedenen“ (marked space), dem „Rest“ (unmarked space), und der „Unterscheidung“ (distinction). Das Unterschiedene wird mit einem Wort markiert (benannt), das dazugehörige Rest sowie die Unterscheidung selbst werden nicht mitbenannt. Siehe Abb. 1.

Abb. 1: Der Grundansatz

Eine „Form“ entsteht also dadurch, dass das Benannte durch irgendeine vom Beobachter getroffene Unterscheidung markiert wird. Eine „Form“ ist eine Regel, mit der das Bezeichnende das Bezeichnete benennt. Insofern kann eine „Form“ als Name oder als Ausführungsbefehl einer bestimmten Unterscheidung verstanden werden. Anhand des bewussten Umgangs mit den Regeln des Kalküls wird es möglich, die eigenen Denkprozesse zu modellieren und zu analysieren. Dafür bietet das Kalkül von Spencer-Browns liefert nicht nur eine formale Syntax und Semantik, sondern dazu auch eine formale Semiotik, siehe Abb. 2. Darüber hinaus bestehen Verbindungen zu anderen formalen Systemen wie z.B. der Algebra und der Mengenlehre.

Abb. 2: Formale Semiotik des Kalküls

Mit der formalen Semiotik des Kalküls aus Abb. 2 kann der in Abb. 1 dargestellte Zusammenhang notiert werden mit

Ein Beobachter (observer) kann z. B. eine Unterscheidung treffen, mit der er etwas vom Rest der Welt unterscheidet und das dadurch Unterschiedene „Fußball“ nennt (marked space) und den Rest (unmarked space) ebenso unerwähnt lässt wie die von ihm getroffene Unterscheidung. Beispielsweise könnte jemand mit der Lupe nach etwas Ausschau halten.

Abb. 3: Durch eine Lupe schauen

Er (observer) schaut nur durch die Lupe (content) im Unterschied (distinction) zu allem anderen (context), das ihn aktuell nicht interessiert. Es ergibt sich Abb. 3. In der Semiotik des Kalküls wird der in Abb. 3 dargestellte Zusammenhang notiert mit

Der Beobachter
Zu jeder Beobachtung eines Ausschnitts der Wirklichkeit gehört ein damit untrennbar verbundener Beobachter. Jede Beobachtung ist immer in eine bestimmte Situation, einen bestimmten Kontext und eine bestimmte Entstehungsgeschichte eingebunden, die den Vollzug dieser und keiner anderen Beobachtung ermöglichen, beeinflussen und begrenzen. Jedes Ergebnis einer Beobachtung ist wie die Beobachtung selbst immer relativ zum Beobachter. Insofern ergibt sich mit der Semiotik des Kalküls folgender Zusammenhang

Zum praktischen Nachvollziehen des Gedankens ist jede diesen Text lesende Person gebeten, Abb. 3 zu beobachten und dabei das rechte Auge zu schließen bzw. zuzuhalten. Das damit zu Beobachtende wird Abb. 4 ähneln4: Am rechten unteren Rand des Sehfeldes ist eine eher unscharfe Kontur der eigenen Nase und am oberen Rand sind verschwommene Härchen zu erkennen. Beides wird im Alltag nicht beachtet. Diese Nase und die Wimpernhaare gehören zur beobachtenden Person, zum Beobachter der Abb. 3.

Abb. 4: Ich bin der Beobachter

Der Beobachter als erkenntnistheoretische Figur
Anhand des bewussten Umgangs mit den Regeln des Kalküls wird es möglich, die eigenen Prozesse des Beobachtens und des Bedenkens von konstruierten Beobachtungsergebnissen zu modellieren und zu analysieren. Das Kalkül von Spencer-Brown stellt die Bedeutung des Vollzugs des Beobachtens im Erkenntnisprozess heraus. Es betont die Wechselwirkung zwischen der Sprache, der Logik und der semiotischen Strukturen bei der (kommunikativen) Konstruktion von Wissen. Jede Form der Beobachtung wird als Konstruktion einer erlebten Wirklichkeit dekonstruierbar.

Der Vollzug einer Beobachtung kann mit der Semiotik des Kalküls in den 3 Notationen aus Abb. 5 dargestellt werden:

  1. Die Basis des Beobachtens ist das Treffen einer Unterscheidung und das anschließende Markieren des dadurch Unterschiedenen.
  2. Dieses Treffen einer Unterscheidung erfolgt von einem Beobachter, der also untrennbar mit dem Markieren und dem Unterschiedenen verbunden ist.
  3. Es ist möglich, dass das Treffen einer Unterscheidung durch einen Beobachter von einem anderen Beobachter (der er selbst sein kann) beobachtet wird.

Abb. 5: Notationen des Kalküls

Eine Beobachtung ist eine Konstruktion und das dazugehörende Beobachtungsergebnis ist ein Konstrukt. Maßgeblich ist und bleiben dabei der Kontext und die Entstehungsgeschichte des Vollzugs einer bestimmten Beobachtung mit dem gleichzeitigen Unterlassen aller anderen Arten des Beobachtens. Es kann somit keine objektive, beobachterunabhängige Wirklichkeit geben.

Jedem Beobachter stellen sich Fragen wie: Was beobachte ich? Wie beobachte ich? Warum beobachte ich? Und was sind die Folgen meiner Beobachtung? Jeder Mensch tut gut daran, sich selbst als Teilnehmer an der Wirklichkeit zu verstehen, die er beobachtet. Jeder Mensch ist nicht nur als Wissender, sondern immer auch als Handelnder zu begreifen. Es geht keinesfalls um das passive Empfangen, sondern um das verantwortliche aktive (Mit)Gestalten einer Welt und ihrer Beschreibung!

  1. Maturana, H. R./Varela, F. J. (1984): Der Baum der Erkenntnis. Die biologischen Wurzeln des menschlichen Erkennens, München: Goldman, S. 46 []
  2. Baecker, D. (2007): Form und Formen der Kommunikation, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 57 []
  3. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London; ders. (2008): Laws of Form. Gesetze der Form, Leipzig. Gute Erklärungen dazu liefern Lau, F. (2015): Die Form der Paradoxie. Eine Einführung in die Mathematik und Philosophie der „Laws of Form“ von George Spencer Brown, 5. Aufl.,Heidelberg sowie Schönwälder-Kuntze, T/ Wille, K./Hölscher, Th. (2009): George Spencer Brown. Eine Einführung in die “Laws of Form”, 2. überarb. Aufl., Wiesbaden []
  4. In Anlehnung an: Mach, E. (1900): Die Analyse der Empfindungen und das Verhältnis des Physischen zum Psychischen., Jena, S. 15. []

Ethikorientiert entscheiden

Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown1 werden ineinander verschachtelte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was in einer Beobachtung zuvor von anderem unterschieden worden ist. Jede Bezeichnung wird in einen überprüfbaren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und dabei die Struktur der Beobachtung eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt.

Das gilt auch für die Beobachtung des ethikorientierten Entscheidens. Die vielfältig beschriebenen Vorgehensweisen einer ethischen Entscheidungsfindung2 berühren inhaltliche Vorstellungen des Zusammenspiels der Begriffe Handlung3, Werte4, Moral5, Tugend6 und Ethik7. Die einzelnen Begriffe sind daher nicht klar trennbar voneinander unterscheidbar und verweisen wechselseitig aufeinander. Dieser Verweisungszusammenhang des ethikorientierten Entscheidens ist mit dem Formenkalkül beschreibbar, siebe Abb. 1.

Abb. 1: Die Form der ethikorientierten Entschewidung

Gleichung 1 ist so zu lesen: Eine (aus mehreren möglichen Optionen erwählte) Handlung wird im Hinblick auf eine anzustrebende Zielstellung getätigt, indem Aktivitäten vollzogen werden, die Ressourcen (z. B. Zeit, Geld, Information, Energie oder Materie) verbrauchen und damit ein Resultat bewirken.

Gleichung 2 ist so zu lesen: Das ethische Entscheiden ist auf die eigene Seelenruhe (Gemütsruhe, Gleichmut oder Gelassenheit) ausgerichtet. Dies wird mit einer (beobachtbaren) Handlung erreicht, die an Tugenden orientiert bestimmte Wertvorstellungen (Werte und nicht Preise) konkretisiert, sich in Einklang mit den faktischen Konventionen der Gemeinschaft über „gutes“ Tun (= Moral) befindet und kritisch reflektiert wurde (Ethik). Gleichung 1 kann hier für >Handlung< eingesetzt werden.

Gleichung 3 weist darauf hin, dass das ethische Entscheiden auf eine (beobachtbare) Handlung hin ausgerichtet zu verstehen ist. Dies wird mit der eigenen Seelenruhe erreicht durch die kritische Reflektion (Ethik) faktischer Konventionen über „gutes“ Tun (= Moral), die durch Werte (und nicht Preise) anhand von Tugenden in konkrete Handlungen umsetzen. Gleichung 1 kann auch hier wieder für >Handlung< eingesetzt werden.

Mit diesen Notationen des Formenkalküls von Spencer-Brown kann beschrieben werden, inwiefern die Rechtfertigung für das Bewirken eines Resultates die vollzogenen Aktivitäten und die dabei verbrauchten Mittel umfasst, mit denen ein Ziel erreicht werden sollte. Somit werden Beweggründe für das Tun, Dulden oder Unterlassen notiert. Und es werden Hinweise gegeben zur Argumentation dieser Gründe. Damit wird u. a. auch die Übernahme der Ver-antwort-ung für eine Entscheidung, verstanden als Verpflichtung zur Rechtfertigung des eigenen Handelns, plausibilisiert.

  1. Vgl.: Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin; dt. (2008): Gesetze der Form, Leipzig: Bohmeier; Francisco, J./ Varela, G. (1974): A calculus for self-reference; in: International Journal of General Systems, Vol 2, Issue 1, S. 5 – 24; Rathgeb, M. (2016): George Spencer Browns Laws of Form zwischen Mathematik und Philosophie. Gehalt − Genese – Geltung, Siegen: universi. []
  2. Vgl. beispielhaft: Bleisch, B./Huppenbauer, M. (2011): Ethische Entscheidungsfindung. Ein Handbuch für die Praxis, Zürich: Versus. []
  3. Vgl.: Keil, G. (2015): Handeln und Verursachen, 2. um ein Vorwort erw. Aufl., Frankfurt a. M.: Klostermann []
  4. Vgl.: Schnädelbach, H. (2004): Werte und Wertungen; in: Ders.: Analytische und postanalytische Philosophie; Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 242–265. []
  5. Vgl.: Lind, G. (2003): Moral ist lehrbar. Handbuch zur Theorie und Praxis moralsicher und demokratischer Bildung; München: Oldenbourg, S. 84 []
  6. Vgl. Esser, A. M. (2004): Eine Ethik für Endliche. Kants Tugendlehre in der Gegenwart, Stuttgart-Bad Cannstatt: Frommann-Holzboog []
  7. Vgl.: Pieper, A. (2017): Einführung in die Ethik, 7. überarb. und aktual. Aufl., Stutgart: UTB. []

Form einer Entscheidung

Für eine gute Entscheidungsfähigkeit braucht man über eine fachinhaltliche Expertise hinaus die Fähigkeit, einen kommunikativen Anschluss an die organisationsintern wirkenden Netzwerke zu pflegen, die durch Kommunikationen zusammengehalten werden und deren Geltungsanspruch von den Kommunikationspartnern vorausgesetzt wird.

Die einzelnen Repräsentanten der informellen Netzwerke zeigen oft ein habitualisiertes Verhalten, das sich durch Aneignen von erwünschten Kommunikations-, Verhaltens- und Entscheidungsmustern in der organisationsinternen Sozialisation sowie durch das Beibehalten bewährter Entscheidungen zusehends verfestigen. Die anfängliche Orientierung von Entscheidungen an vielen Variablen und Kriterien wird dadurch mit der Zeit zu einem habituellen Entscheidungsverhalten mit wenig kognitiven Aktivitäten und eher reaktivem Handeln.1 In Entscheidungsprozessen sind diese Gewohnheiten gerade auch im Beachten von Entscheidungsparametern, im Erwarten von Entscheidungsvorlagen und im Umgang mit Vorentscheidungen wirksam.

Die Form einer Entscheidung
Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown2 werden ineinander verschach­telte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was zuvor von anderem unterschieden worden ist. Hierbei wirken die unterscheidenden Bezeich­nungen als Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen. Daher werden die vollzogenen Unterscheidungen und das Zusammenspiel des Unterschiedenen dokumentierbar. Jede Bezeichnung wird in einen überprüf­baren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und dabei die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt. Das Phänomen einer zu tätigenden Entscheidung ist mit diesem Kalkül durch wenige Gleichungen beschreibbar.

Abb. 1: Die Form einer Entscheidung in Sinne von Spencer-Brown

Gleichung 1 ist so zu lesen, dass ein Prozess zur Entscheidungsfindung grundsätzlich auf das Erreichen eines Beschlusses hin vollzogen wird. Der erarbeitete Beschluss ist dabei ein Resultat des vorherigen regelgeleiteten Vorgehens und ist zu dokumentieren.

Gleichung 2 ist so zu lesen, dass Repräsentanten der internen kommunikativen Netzwerke im Prozess einer Entscheidungsfindung mit habitualisierte Verhaltensweisen den von ihnen vollzogenen Entscheidungsprozess prägen, der auf einen dokumentierten Beschluss hin getätigt wird.

Gleichung 3 ist so zu lesen, dass dass Repräsentanten der internen kommunikativen Netzwerke im Prozess einer Entscheidungsfindung mit ihrem habitualisierten Verhalten den Vollzug des Entscheidungsprozesses dadurch prägen, dass Sie nur ganz bestimmte Entscheidungsvorlagen mit bestimmten Entscheidungsparametern benutzen, um einen dokumentierten Beschluss zu erreichen.

Die zusätzlich aufgeführte Gleichung 4 weist darauf hin, dass in Gleichung 3 statt dem habitualisierten Verhalten ebensogut auch auf die in der Organisation eingenommenen Rollen der Repräsentanten der informellen Netzwerke (z. B. Abteilungsleiterin Einkauf oder Fachexperte für internes Controlling) verwiesen werden kann. Auch ein an Rollenklarheit orientiertes Verhalten prägt den Entscheidungsprozess dadurch, nur ganz bestimmte Entscheidungsvorlagen mit bestimmten Entscheidungsparametern zu akzeptieren, um einen dokumentierten Beschluss zu erreichen.

Es bleibt also dabei: In Organisationen wird der Geltungsanspruch der kommunikativen Netzwerke von den Kommunikationspartnern vorausgesetzt. Er prägt jeden durch Kommunikationen zusammengehaltenen organisationsinternen Entscheidungsprozess. Insofern ist die Pflege eines kommunikativen Anschlusses an die wirksamen Netzwerke unabdingbar für eine gute Entscheidungsfähigkeit. Eine noch so tiefgehende fachinhaltliche Expertise reicht dafür nicht aus.

  1. Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003): Konsumentenverhalten, 8., akt. u. erg. Aufl., München: Vahlen, S. 402ff. []
  2. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin []

Spielregeln und Spielzüge

Von Führungskräften wird heute gefordert, dass ihre Handlungen zugleich wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigen sind. Die ist möglich, wenn zwischen der Wirtschaftsordnung (Spielregeln) und den Handlungen (Spielzügen) unter­schieden wird. Die wirtschaftliche Rechtfertigung kann man dann auf die Spiel­züge beziehen und die ethische Rechtfertigung auf die Spielregeln. Die heute lautstark vorgetragene Forderung nach mehr Ethik ist dann anhand durchsetz­barer Korrekturen der Wirtschaftsordnung möglich. Wirtschaftliches Denken und ethisches Handeln [2] können also Hand in Hand gehen.

Die Gültigkeit einer Wirtschaftsordnung setzt einen allgemeinen Konsens über die Spielregeln und die Durchsetzungsinstanzen (Justiz, Kartellamt) voraus. Dann regelt sie den Wettbewerb und nötigt Anbieter, sich an den Interessen der Nachfrager zu orientieren und dabei auf einen effizienten Ressourceneinsatz zu achten. Das individuelle Handeln der Marktteilnehmer orientiert sich also in­nerhalb der einrahmenden Wirtschaftsordnung an den darin befindlichen Anreizen (Gewinn und Liquidität), daher spricht man von einer Anreizethik. Mit ihr werden wirtschaftliche und ethische Handlungen zugleich realisierbar.

Die Form
Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown [5] werden ineinander verschach­telte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was zuvor von anderem unterschieden worden ist. Jede unterscheidende Bezeich­nung wirkt dabei als Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen. Dokumentiert werden somit die vollzogenen Unterscheidungen und das Zusammenspiel des Unterschiedenen. Jede verwendete Bezeichnung wird also in einen überprüf­baren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt. Die Problematik von Handlun­gen, die zugleich wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigen sind, ist mit vier Gleichungen beschreibbar.

Gleichung 1 besagt, dass wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigende Handlungen zugleich realisierbar sind, wenn zwischen einer einrahmenden Wirtschaftsordnung (Spielregeln) und einzelnen Handlungen (Spielzügen) unterschieden wird.
Das wirtschaftliche Tun und Unterlassen wird dann in den Spielzügen und die Ethik über die Spielregeln zugleich realisierbar. Ethisch uner­wünschte Handlungen (Spielzüge) werden auf Defizite der Wirtschaftsordnung (Spielregeln) zurückgeführt. Verbesserungen sind allein durch begründete Korrekturen der Wirtschaftsordnung möglich.

Gleichung 2 besagt, dass die Geltung einer Wirtschaftsordnung (Spielregeln) immer auch von der Funktionstüchtigkeit der Durchsetzungsinstan­zen (Schiedsrichter, z. B. die Justiz oder das Kartellamt) abhängt, die regelkon­form solche Handlungen sanktionieren, die den abgesteckten gültigen Rahmen in irgendeiner Form übertreten.

Gleichung 3 besagt, dass die Geltung einer Wirtschaftsordnung (Spiel­regeln) von den Beteiligten einen allgemeinen Konsens verlangt, der sich auch auf die Durchsetzungsinstanzen (Schiedsrichter) bezieht. Ist dies gegeben, dann kann der Wettbewerb so geregelt werden, dass Anbieter sich im Zuge ihrer Eigennutz-Maximierung primär an den Interessen der Nachfrager orientieren und einen effizienten Ressourceneinsatz beherzigen.

Gleichung 4 beschreibt keine Aussage, sondern eine Fragestellung, nämlich: Auf welcher Basis ruht der nötige Konsens über die Geltung von Spielregeln, von Spielzügen und von regelkonform sanktionierenden Schiedsrichtern? Hierbei bleibt zunächst offen, welche Vorbedingungen für die Existenz bzw. die Funktions­tüchtigkeit dieser Basis nötig sind. Die rechte Seite der Gleichung markiert ein > ? <, die Existenz der nötigen Basis und die gestrichelte Linie weist hin auf bislang vollkommen unbestimmte Möglichkeiten von benötigen Vorbedingungen.

Die Basis
Für wen oder was könnte das > ? < stehen? Der freiheitliche, säkulare Staat kann es nicht sein. Denn der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraus­setzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Er lebt davon, dass sich die Freiheit, die er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt, aus der moralischen Substanz des einzelnen Akteurs und aus der Homogenität der Gesellschaft heraus selber reguliert. Dies kann kein Staat mit Rechtszwang oder mit autoritären Geboten garantieren. Würde er dies versuchen, würde er in einen Totalitätsanspruch zurückfallen und könnte nicht weiter die Ordnung der Freiheit sein.[1] Es ergibt sich, dass ein nicht freier Staat mit einer alles bestimmenden Partei dies könnte. China ist dafür ein aktuelles Beispiel.

Die moralische Substanz der einzelnen Person und den in der Gesellschaft herrschende Konsens kann kein freiheitlicher Staat erzwingen. Die Qualität der moralische Substanz des Menschen ist allerdings fragil. Bereits Adam Smith hatte darauf hingewiesen, dass der Nutzen eines Gegenstandes oft geringer ist als die Beschaffungs-Kosten. Daher strebt der Mensch weniger nach dem Nutzen eines Gegenstandes, als vielmehr nach gesellschaftlicher Anerkennung durch die Inszenierung seines Besitzes. [4]

Wenn die moralische Substanz des Menschen so fragil ist, auf welcher Basis könnte dann ein in der Gesellschaft oder zumindest ein unter den Prozessbeteiligten tragfähiger Konsens erarbeitet werden, den kein freiheitlicher Staat erzwingen kann?

Auf der Basis der entscheidungsorientierte BWL können Möglichkeiten der Ableitung eines von den Prozessbeteiligten getragenen Konsenses erarbeitet werden. Statt dem alleinigen Ziel, im Interesse der Anteilseigner eine Steigerung des Marktwertes des Eigenkapitals zu erreichen (Shareholder Value) werden Methoden der mehrkriteriellen Mehr­personen-Entscheidungen entwickelt, die auch heterogene Interessen von internen und externen Anspruchsgruppen berücksichtigen (Stakeholder Value).

Damit können die Interessen (bzw. Ziele) von Eigen- und Fremd­kapitalgebern, die zumeist auf eine kurzfristige Rentabilität zur Abdeckung des unternehmerischen Risikos konzentriert sind, und die Interessen der Anspruchsgruppen, die eher auf eine Beschränkung des wirtschaftenden Akteurs oder auf eine langfristige Teilhabe an den Verfügungsrechten des erwirtschaf­teten Erfolgs bezogen sind, in die Konsensfindung integriert werden. Es handelt sich dabei um ein Problem der gut dokumentierten Mehrziel-Entscheidung [3].

Mit Kenntnissen aus der entscheidungsorientierten BWL und ihren Methoden können also Führungskräfte in der Wirtschaft ihre Handlungen mit der Erwartung der langfristig optimierten Rendite begründen, denn getroffene Entscheidungen werden für Stakeholder (insb. Kunden und Lieferanten) nachvollziehbar und damit tragfähig. Spielregeln und Spielzüge werden so wirtschaftlich und ethisch gerechtfertigt.

……..

[1] Böckenförde, E.-W. (1967): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. Das Skript zu einem Ferienseminar wurde 1967 in der Festschrift für Forsthoff zu dessen 65. Geburtstag, „Säkularisation und Utopie“, veröffentlicht (S. 75-94). Dieser Text wiederum findet sich in: Beckenförde, E-W. (1991): Recht, Staat, Freiheit, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 92-113, hier S. 112f.

[2] Kuttner, A. (2015): Ökonomisches Denken und Ethisches Handeln. Ideengeschichtliche Aporien der Wirtschaftsethik, Wiesbaden: SpringerVS

[3] Rommelfanger, H. J./Eickemeier, S. H. (2002): Entscheidungstheorie. Klassische Konzepte und Fuzzy-Erweiterungen, Berlin/Heidelberg: Springe, S. 133 ff.

[4] Smith, A. (2004): Theorie der Ethischen Gefühle (in der Übersetzung von Walther Eckstein), Hamburg: Felix Meiner, S 312; Original: Smith, A.

[5] Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin

Organisation als Form

Mit dem Formenkalkül1 werden ineinander verschachtelte Bezeichnungen und Unterscheidungen dokumentierbar und damit analysierbar. Jede getätigte Unterscheidung wird zu einer Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen, die einerseits den Unterschied und andererseits den Zusammenhang des Unterschiedenen betonen. Beobachtungsergebnisse ergeben sich aus der Art und Weise, wie Beobachtung vollzogen wird. Was das bedeutet, soll hier anhand des Phänomens mit Namen Organisation skizziert werden.

Netzwerkpartnerschaft

Man kann der Meinung sein2, dass sich eine Organisation dann ereignet, wenn Netzwerkpartner gemeinsam als Problemlöser auftreten, indem sie verteilte Wertschöpfungsprozesse realisieren, in ihren Prozessphasen und Arbeitsgängen offen bleiben für innovative Ideen und in enger Zusammenarbeit Produkte bzw. Dienstleistungen erstellen (deren Herstellung viele Kernkompetenzen benötigt). Die dazugehörige wird angegeben mit

Funktionale Kooperation

Ebenso gut kann man der Meinung sein3, dass sich eine Organisation dann ereignet, wenn Organisationseinheiten geschaffen werden, die für relevante Umwelten wiederholt koordinierte, strukturierte Prozesse zum Erreichen sachlicher Ziele/Zwecke verwirklichen, wobei diese Prozesse abhängig sind von der Funktion der Organisationseinheiten und unabhängig sind von konkreten Personen. Die dazugehörige Notation ist

Betriebswirtschaftliche Sichtweise

Das ausdrücklich als Reflexionssprache für eigene Modellvorstellungen angebotene St. Galler Management-Modell4 skizziert eine wieder andere Form einer Organisation. In diesem Ansatz ereignet sich Organisation dann, wenn Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie im Hinblick auf einen (Kunden)Nutzen als die Schlüsselbegriffe Organisation, Management und Umwelt verstehen, voneinander unterscheiden und wechselseitig aufeinander beziehen. Die dazugehörige Notation ist

Systemorientierte Sichtweise

Aus der Sicht der Luhmann’schen Systemtheorie ist eine Organisation als ein Netzwerk aus aufeinander bezogenen (entscheidungsformender) Kommunikationen5  zu verstehen, die an vorherige Kommunikationen anknüpfen und selber als Voraussetzung für weitere Kommunikationen dienen; dies bezieht sich insbesondere auf Entscheidungen, die ihrerseits an vorherige Entscheidungen anknüpfen und selber als Voraussetzung für spätere Entscheidungen dienen6. Die dazugehörige Notation ist

Statt eines Fazits

Das Verständnis eines Sachzusammenhangs hängt an Beobachtungen, die zu Erfahrungen und Erkenntnissen führen. Für das Verständnis herangezogene Beobachtungsergebnisse sind ein immer ein Resultat der Art und Weise, wie die Beobachtung vollzogen wird. Gemäß dem Kalkül von Spencer-Brown sind die Operationen unterscheiden und benennen des Unterschiedenen die Grundlage jeder Beobachtung.

Dabei wird jede getätigte Unterscheidung zu einer Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen, die einerseits den Unterschied und andererseits den Zusammenhang des Unterschiedenen betonen. Es ergeben sich ineinander verschachtelte Bezeichnungen und Unterscheidungen, die mit dem Formenkalkül dokumentierbar und damit analysierbar sind. Über die hergeleiteten Formen kann man kommunizieren und darin zu bislang unvertrauten Erkenntnissen gelangen.

  1. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin []
  2. Reichel, A (2017): Ephemerajournal, Vol. 17(1), 89 – 118. []
  3. Simon, F. B. (2018): Formen. Zur Kopplung von Organismus, Psyche und sozialen Systemen, Heidelberg: Carl Auer, 2. Aufl., S. 181 []
  4. Rüegg-Stürm, Johannes/Grand, Simon: Das St. Galler Management-Modell. Management in einer komplexen Welt, Bern 2019 []
  5. Luhmann, N. (2000): Organisation und Entscheidung, Wiesbaden: Springer VS, S. 215 f. []
  6. Weick, K. E. (1985): Der Prozeß des Organisierens, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 14; Luhmann, N. (1988): Organisation; in: Küpper, W./Ortmann, G. (Hrsg.): Mikropolitik. Rationalität, Macht und Spiele in Organisationen. Opladen: Westdeutscher Verlag. S. 165-185; hier S. 167. []

Ausgehandeltes Verständnis

Anwendungsorientierung

Entscheidungen über die optimierte organisatorische Wertschöpfung werden oft von mehreren Personen getroffen. Dabei gilt es, sich auf eine gemeinsame Sicht der Ausgangslage, der Randbedingungen und der Minimalbedingungen einer als „gut“ verstandenen Problemlösung zu verständigen. Durch das seit langem bekannte Arrows Unmöglichkeitstheorem weiß man, dass es schon ab drei Alternativen keinen Formalismus gibt, der individuelle Präferenzen konsistent in eine gemeinsame Präferenzordnung überführt.1 

Unmöglichkeit mit Folgen

Das Errechnen eines optimierten Ergebnisses kann nur der (mathematische) Formalismus vollziehen, der von den Entscheidern erwählt wurde. Da es dafür mehr als zwei gibt, gilt das Unmöglichkeitstheorem auch hinsichtlich der Wahl von einem Formalismus, mit dem ein Ergebnis errechnet werden soll. Daher haben die Entscheider die zu benutzenden Kriterien für einen guten Entscheidungsprozess und für ein als „richtig“ beurteiltes Resultat selber zu definieren2, wobei das Urteil über die Richtigkeit der Entscheidung nicht notwendigerweise ein richtiges bzw. wahres Urteil ist. Auf jeden Fall ergibt sich klar und deutlich: Gemeinsame Entscheidungen können nur ausgehandelt und keinesfalls ausgerechnet werden! Kommunikativ auszuhandeln ist in gemeinsamen Entscheidungsprozessen letztlich das Zustandekommen eigener und fremder Beobachtungen, mit denen Ergebnisse erzielt (z. B. Reportings verfasst), Erkenntnisse gewonnen und individuelle Präferenzen getroffen werden.

Beobachtung

Möchte die entscheidungsorientierte BWL anwendungsorientiert sein, dann hat sie einen Fokus auf das Gewebe von aufeinander verweisenden (entscheidungsfördernden) Kommunikationen zu legen und auf der Erkenntnisfigur des Beobachters aufzubauen. Zur Dokumentation von Operationen der Beobachtung, mit der etwas von anderem unterschieden wird und dieser Unterschied reproduzierbar wird, verwende ich die Notation des Formkalküls von George Spencer-Brown.3 Mit ihm kann man die (kognitiven) Unterscheidungen anschreiben, die ein Beobachter vollzogen hat um etwas zu bezeichnen, das er von anderem unterscheidet.

Entscheidungsorientierte BWL

Auch der Sachzusammenhang der entscheidungsorientierten BWL kann mit dem Formkalkül beschrieben werden, indem von Beobachtern getroffene Unterscheidungen in eine mathematische Formulierung einer Operation (hier: entscheidungsorientierte BWL) überführt werden, die ein Phänomen (hier: nutzenstiftende Wertschöpfung) reproduziert. Dabei wird jeder verwendete Begriff in einen überprüfbaren Zusammenhang weiterer Begriffe gestellt und die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt, ohne an eine Sequenz innerhalb einer Textpassage aus einer Fachpublikation gebunden zu sein.

Abb. 1: Entscheidungsorientierte BWL in der Notation vo Spencer-Brown

 

Beobachtungen und ihre Ergebnisse

Die Notationen des Formkalküls in Abb. 1 sind von rechts nach links zu lesen. Anhand der gezeigten vier Gleichungen können Beobachtungen der entscheidungsorientierten BWL beschrieben werden. Grundsätzlich geht es um Erkenntnisse über die Gestaltung von Wertschöpfungsprozessen, die für (potentielle) Kunden einen Nutzen stiften. Dies wird in Ausdruck 1 notiert, wobei ganz recht durch das Fragezeichen zunächst einmal offenbleibt, für wen genau der Nutzen erbracht wird. Die können z. B. Abnehmen oder Zulieferer sein, der Staat oder Kooperationspartner einer Wertschöpfungskette.

Auf jeden Fall passiert die zu verantwortende Wertschöpfung in Organisationen, dies ist in Ausdruck 2 notiert. Was Organisationen zusammenhält sind Kommunikationen, insbesondere in/von Entscheidungen. Dies besagt Notation 3. Zusammen genommen ergibt sich Notation 4, die folgendermaßen zu lesen: Die entscheidungsorientierte BWL befasst sich mit Prozessen der Wertschöpfung in Organisationen, die auf das Generieren von Nutzen hin gestaltet werden und im Kern aus Kommunikationen in/von Entscheidungen bestehen. Hierbei bleibt zunächst offen, für wen der Nutzen gedacht ist.

Ausgehandeltes Verständnis

Die Aussprache über das jeweilige Zustandekommen eigener und fremder Beobachtungen der entscheidungsorientierten BWL ermöglicht einen tiefgründigen Austausch von Erkenntnissen, Standpunkten und Meinungen zwischen den unterschiedlichsten Vertretern dieser Fachrichtung. Dies ist nötig, denn nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Theorie werden Entscheidungen über die optimierte organisatorische Wertschöpfung zumeist von mehreren Personen getroffen. Dabei gilt es, sich auf eine gemeinsame Sicht der Ausgangslage, der Randbedingungen und der Minimalbedingungen einer als „gut“ verstandenen Problemlösung zu verständigen. Dieses Verständnis kann eben nur ausgehandelt und keinesfalls ausgerechnet werden.

  1. Vgl.: Arrow, K. J. (1950): A Difficulty in the Concept of Social Welfare. In: The Journal of Political Economy. 58, 4/1950, S. 328–346 []
  2. Vgl.: v. Foerster, H. (1993): Mit den Augen des anderen; in: Schmidt, S. J. (Hrsg.): Heinz von Foerster. Wissen und Gewissen. Versuch einer Brücke, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 350 – 363, hier S. 350 []
  3. Vgl.: Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin; dt. (2008): Gesetze der Form, Leipzig: Bohmeier. []

Die Wirklichkeit des Beobachters

Betriebswirtschaftlich bedeutsame Geschehnisse auf den Märkten und in den Organisationen in ihrem jeweiligen Kontext1 können aus unterschiedlichen Perspektiven beobachtet werden. Wird das Resultat einer (regelorientierten) Beobachtung von dem Beobachter (regelorientiert) versprachlicht, dann ergeben die Aussagen zu einer abgegrenzten Thematik einen Sachverhalt.
Aussagen sind demnach Sätze, die Sachverhalte beschreiben und denen (regelorientiert) ein Wahrheitswert zugeordnet werden kann. Ein formulierter (regelorientiert) nachweisbarer Sachverhalt wird auch Tatsache genannt. Es ergibt sich damit: Beobachtete Sachverhalte und Tatsachen sind abhängig von den Regeln, die der Beobachter benutzt hat und die hoffentlich miteinander kompatibel sind und ein zusammenpassendes Regelwerk ergeben.

Abb. 1: Sachverhalte und Tatsachen sind abhängig von Regeln
Quelle: Eigene Darstellung

So könnte ein neu entworfenes Produkt von einem Beobachter als qualitativ mangelhaft beschrieben werden, weil die technische Funktionalität zu niedrig ist. Zugleich könnte dieses Produkt von einem anderen Beobachter als qualitativ gut beschrieben werden, weil die Herstellkosten sehr niedrig sind. Es kommt eben darauf an, ob das Beobachtungsergebnis einer technischen oder einer ökonomischen Perspektive entspringt.
In beiden Fällen kann das Beobachtungsergebnis rational korrekt abgeleitet werden. Es liegt dann ein Fall von Multirationalität vor.2

Eine hilfreiche Betriebswirtschaftslehre hat derartige multirationale Begebenheiten zu behandeln, denn Prozesse der arbeitsteiligen Leistungserstellung sind nicht allein aus ökonomischer Sicht zu beschreiben, sondern z. B. auch aus einer technischen, juristischen, ökologischer, politischer, ethischen oder gesellschaftlichen Perspektive mit ihren jeweiligen Regelwerken. In einer offenen, demokratischen Gesellschaft kann es keine zentrale Instanz mit einer für alle verbindlichen Perspektive geben. Es gilt dann, in einem freien Meinungsaustausch von gleichberechtigten Beobachtern die Stärken und Schwächen der konkreten Verwendung von möglichen Perspektiven bzw. möglicher Beobachtungs-Regeln auszuhandeln.

Vor diesen Hintergrund ist es unverständlich, warum in der bisherigen betriebswirtschaftlichen Fachliteratur die erkenntnistheoretische Denkfigur des Beobachters bis auf wenige Ausnahmen3 ausgeblendet bleibt.

Der Formkalkül von George Spencer-Brown4 bietet eine Möglichkeit, die Konstruktion von Wirklichkeit durch einen Beobachter zu beschreiben. Demgemäß beobachtet ein Beobachter, indem er (formale) Regeln anwendet und dann feststellt bzw. bemerkt, welche Aussagen sich daraus ableiten lassen bzw. sich daraus ergeben. Die anfängliche Verhaltensregel lautet: draw a distinction5 was übersetzbar ist mit treffe (zeichne, ziehe oder lenke Deine Aufmerksamkeit auf) eine Unterscheidung. Wissen erlangt man also allein durch die Erfahrung von Ergebnissen des eigenen praktischen Handelns. Die einzelnen Komponenten der mit diesem Kalkül beschreibbaren Aussagen zeigt Abb. 2.

Abb. 2: Komponenten des Formenkalküls6

Wird zum Beispiel der betriebswirtschaftliche Blick des Beobachters auf den Unterschied zwischen einem Unternehmen und einer sozialen Organisation, ergibt sich für eine Unternehmung am Markt: Die im Hinblick auf die Verzinsung des eingesetzten Kapitals gestaltete Wertschöpfung ist an der Deckung fremder Bedarfe orientiert, es erfolgt daher eine diesbezügliche Produktion erfolgversprechender Güter und Dienstleistungen. Wendet der Beobachter das Kalkül an, dann notiert er für eine Unternehmunf am Markt

Aus der Beobachterperspektive kann man also gemäß Spencer-Brown formulieren: Unternehmungen am Markt ereignen sich, indem Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie als Produktion von Gütern und Dienstleistungen zur als Deckung fremder Bedarfe im Hinblick auf eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals verstehen.
Hingegen geht es einer sozialen Organisation, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist, um das Erbringen von Leistungen zur Deckung fremder Bedarfe, die ansonsten nicht genügend angebotenen Dienstleistungen erbringt. Für diesen Sachzusammenhang ergibt sich folgende Notation

Die Beobachterperspektive gemäß Spencer-Brown ergibt hier: Soziale Organisationen ereignen sich, indem Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie als Erbringen von Dienstleistungen zur Deckung fremder Bedarfe im Hinblick auf das Gemeinwohl verstehen.

Die anhand des Formkalküls erstellten Notationen zeigen: Der Beobachter kommt in beiden Fällen zur gleichen Grundstruktur der Beschreibung von Wirklichkeit. Das Verständnis des Beobachters für die von ihm beschriebenen Sachzusammenhänge (hier: Unternehmen und soziale Organisation) hängt maßgeblich daran, welche Unterscheidungen in der Beobachtung vollzogen werden und wie sie aufeinander bezogen werden. Auch Perspektiven wirken aks Unterscheidungen in der Beobachtung. Insofern können mit dem Kalkül von Spencer-Brown betriebswirtschaftlich bedeutsame Geschehnisse auf Märkten und in Organisationen in ihrem jeweiligen Kontext beschrieben werden. Dabei können auch unterschiedliche Perspektiven dokumentiert werden, aus denen heraus beobachtet wird.

  1. Willke, H. (1989): Controlling als Kontextsteuerung. Zum Problem dezentralen Entscheidens in vernetzten Organisationen; in: Eschenbach, R. (Hrsg.) (1989): Supercontrolling – vernetzt denken, zielgerichtet entscheiden, Wien: WUV, S. 63 ff. []
  2. Rüegg-Stürm, J. (2011): Zur Rationalität multirationalen Managements, in: IMPacts, 1(1), S. 10-12; Schedler, K./Rüegg-Stürm, J. (Hrsg.) (2013): Multirationales Management. Der erfolgreiche Umgang mit widersprüchlichen Anforderungen an die Organisation, Bern: Haupt; Rüegg-Stürm, J./Schedler, K./Schuhmacher, T. (2015): Multirationales Management. Fünf bearbeitungsformen für sich widersprechende Rationalitäten in Organisationen; in: OrganisationsEntwicklung 2/15; S. 4 – 11 []
  3. z. B. Böhmer, M. (2014): Die Form(en) von Führung, Leadership und Management; Heidelberg: Carl Auer; Kaspar, H./Mayrhofer, W./Meyer, M. (1998): Managerhandeln – nach der systemtheoretisch-konstruktivistischen Wende; in: DBW 58, 5/1998, S. 603 – 621 []
  4. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of form, London: Allen & Unwin []
  5. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of form, London: Allen & Unwin, S. 3 []
  6. Wilms, F. (2019): Strukturierung von reflexiver Kommunikation in der Theorie sozialer Systeme S. 47 – 76; hier S. 58; in: Duden, A. (Hrsg.)(2019): Reflexive Kommunikation analog und digital, wvb: Berlin []

Praxis versus Theorie

Schlichte Gemüter äußern oft die Killerphrase, eine Maßnahme zu Lösung einer Problematik wäre in „der Theorie“ zwar richtig, könne aber „ganz praktisch“ leider auf keinen Fall funktionieren. Diese Form der geäußerten Theoriefeindlichkeit vieler “Praktiker” ist nicht nur kontraproduktiv und schädlich, sie verlangt auch eine nahezu prophetische Gabe der Vorhersagefähigkeit: Wie soll man ohne Rückgriff auf bestehende und bewährte Theorien oder auf theoretisch gestützte Argumente wissen können, welche tatsächlichen Folgen etwas bei gegebenen Rahmenbedingungen in der Zukunft haben wird? Theorien und theoretisch hergeleitete Aussagen sind für ein erfolgswahrscheinliches Handeln in der Praxis viel zu wichtig, als dass man dieser beliebten Killerphrase unwidersprochen stehen lassen könnte.

Praktisches Tun ist auch ein Ausfluss vorherigen Denkens. Abstrahierende Reflexion bezieht sich auch auf das konkrete Umsetzen in der Praxis. Erfolgsversprechend ist also eine reflektierte Handlungsorientierung, die gegebene Rahmenbedingungen beachtet und zweckdienlich ist.

Praktiker richten ihr Tun an bekannten situativen Gegebenheiten aus und stellen das praktische Handeln über die theoretische Vernunft. Sie benutzen eine Theorie nur, wenn die praktischen Konsequenzen zum erwünschten Ziel führen. Sie können kaum erkennen, dass ihr Tun kontextabhängig ist.

Theoretiker orientieren sich an eigenen und fremden Denkvorgängen, die zum Aufbau von Erkenntnissen vollzogen werden. Weil die Gültigkeit der Erkenntnisse kontextabhängig ist, werden nützliche und verunmöglichende Kontexte in die Überlegungen einbezogen!

Die unterschiedliche Vorgehensweise von Praktikern und Theoretikern, die eine reflexive Anwendungsorientierung von anderem unterscheiden und sie als den Unterschied reproduzieren, den die Anwendungsorientierung macht, gelingt mit dem Formkalkül1. Damit werden die (kognitiven) Unterscheidungen anschreibbar, die ein Beobachter trifft, um Zustände zu bezeichnen, die er von anderen Zuständen unterscheidet.

Abb. 1: Notationen über die Anwendungsorientierung mit dem Formenkalkül

Die in Abb. 1 gezeigten Notationen sind folgendermaßen zu lesen: Die Anwenderorientierung unterscheidet zwischen Praxis und Theorie (1), bedarf des wechselseitigen Bezugs von Praxis und Theorie (2), versteht praktische Handlungen als Ausfluss von Theorie und bezieht daher Theorie auf die konkrete Umsetzung in der Praxis (3). Jede reflektierte Handlungsorientierung hat gegebene Rahmenbedingungen (Kontextsensitivität) zu beachten und dient einem Zweck (4).

Kurzum: Theorieorientierte Praxis und praxisorientierte Theorie sind zwei sich gut vertragende Schwestern! Beide kommen immer zusammen zu Besuch.

  1. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London; erläuternd dazu Schönwälder-Kuntze, T./Wille, K./Hölscher, Th.( 2009): George Spencer Brown. Eine Einführung in die “Laws of Form”, 2., überarb. Aufl., Wiesbaden []