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Ethikorientiert entscheiden

Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown1 werden ineinander verschachtelte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was in einer Beobachtung zuvor von anderem unterschieden worden ist. Jede Bezeichnung wird in einen überprüfbaren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und dabei die Struktur der Beobachtung eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt.

Das gilt auch für die Beobachtung des ethikorientierten Entscheidens. Die vielfältig beschriebenen Vorgehensweisen einer ethischen Entscheidungsfindung2 berühren inhaltliche Vorstellungen des Zusammenspiels der Begriffe Handlung3, Werte4, Moral5, Tugend6 und Ethik7. Die einzelnen Begriffe sind daher nicht klar trennbar voneinander unterscheidbar und verweisen wechselseitig aufeinander. Dieser Verweisungszusammenhang des ethikorientierten Entscheidens ist mit dem Formenkalkül beschreibbar, siebe Abb. 1.

Abb. 1: Die Form der ethikorientierten Entschewidung

Gleichung 1 ist so zu lesen: Eine (aus mehreren möglichen Optionen erwählte) Handlung wird im Hinblick auf eine anzustrebende Zielstellung getätigt, indem Aktivitäten vollzogen werden, die Ressourcen (z. B. Zeit, Geld, Information, Energie oder Materie) verbrauchen und damit ein Resultat bewirken.

Gleichung 2 ist so zu lesen: Das ethische Entscheiden ist auf die eigene Seelenruhe (Gemütsruhe, Gleichmut oder Gelassenheit) ausgerichtet. Dies wird mit einer (beobachtbaren) Handlung erreicht, die an Tugenden orientiert bestimmte Wertvorstellungen (Werte und nicht Preise) konkretisiert, sich in Einklang mit den faktischen Konventionen der Gemeinschaft über „gutes“ Tun (= Moral) befindet und kritisch reflektiert wurde (Ethik). Gleichung 1 kann hier für >Handlung< eingesetzt werden.

Gleichung 3 weist darauf hin, dass das ethische Entscheiden auf eine (beobachtbare) Handlung hin ausgerichtet zu verstehen ist. Dies wird mit der eigenen Seelenruhe erreicht durch die kritische Reflektion (Ethik) faktischer Konventionen über „gutes“ Tun (= Moral), die durch Werte (und nicht Preise) anhand von Tugenden in konkrete Handlungen umsetzen. Gleichung 1 kann auch hier wieder für >Handlung< eingesetzt werden.

Mit diesen Notationen des Formenkalküls von Spencer-Brown kann beschrieben werden, inwiefern die Rechtfertigung für das Bewirken eines Resultates die vollzogenen Aktivitäten und die dabei verbrauchten Mittel umfasst, mit denen ein Ziel erreicht werden sollte. Somit werden Beweggründe für das Tun, Dulden oder Unterlassen notiert. Und es werden Hinweise gegeben zur Argumentation dieser Gründe. Damit wird u. a. auch die Übernahme der Ver-antwort-ung für eine Entscheidung, verstanden als Verpflichtung zur Rechtfertigung des eigenen Handelns, plausibilisiert.

  1. Vgl.: Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin; dt. (2008): Gesetze der Form, Leipzig: Bohmeier; Francisco, J./ Varela, G. (1974): A calculus for self-reference; in: International Journal of General Systems, Vol 2, Issue 1, S. 5 – 24; Rathgeb, M. (2016): George Spencer Browns Laws of Form zwischen Mathematik und Philosophie. Gehalt − Genese – Geltung, Siegen: universi. []
  2. Vgl. beispielhaft: Bleisch, B./Huppenbauer, M. (2011): Ethische Entscheidungsfindung. Ein Handbuch für die Praxis, Zürich: Versus. []
  3. Vgl.: Keil, G. (2015): Handeln und Verursachen, 2. um ein Vorwort erw. Aufl., Frankfurt a. M.: Klostermann []
  4. Vgl.: Schnädelbach, H. (2004): Werte und Wertungen; in: Ders.: Analytische und postanalytische Philosophie; Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 242–265. []
  5. Vgl.: Lind, G. (2003): Moral ist lehrbar. Handbuch zur Theorie und Praxis moralsicher und demokratischer Bildung; München: Oldenbourg, S. 84 []
  6. Vgl. Esser, A. M. (2004): Eine Ethik für Endliche. Kants Tugendlehre in der Gegenwart, Stuttgart-Bad Cannstatt: Frommann-Holzboog []
  7. Vgl.: Pieper, A. (2017): Einführung in die Ethik, 7. überarb. und aktual. Aufl., Stutgart: UTB. []

Form einer Entscheidung

Für eine gute Entscheidungsfähigkeit braucht man über eine fachinhaltliche Expertise hinaus die Fähigkeit, einen kommunikativen Anschluss an die organisationsintern wirkenden Netzwerke zu pflegen, die durch Kommunikationen zusammengehalten werden und deren Geltungsanspruch von den Kommunikationspartnern vorausgesetzt wird.

Die einzelnen Repräsentanten der informellen Netzwerke zeigen oft ein habitualisiertes Verhalten, das sich durch Aneignen von erwünschten Kommunikations-, Verhaltens- und Entscheidungsmustern in der organisationsinternen Sozialisation sowie durch das Beibehalten bewährter Entscheidungen zusehends verfestigen. Die anfängliche Orientierung von Entscheidungen an vielen Variablen und Kriterien wird dadurch mit der Zeit zu einem habituellen Entscheidungsverhalten mit wenig kognitiven Aktivitäten und eher reaktivem Handeln.1 In Entscheidungsprozessen sind diese Gewohnheiten gerade auch im Beachten von Entscheidungsparametern, im Erwarten von Entscheidungsvorlagen und im Umgang mit Vorentscheidungen wirksam.

Die Form einer Entscheidung
Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown2 werden ineinander verschach­telte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was zuvor von anderem unterschieden worden ist. Hierbei wirken die unterscheidenden Bezeich­nungen als Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen. Daher werden die vollzogenen Unterscheidungen und das Zusammenspiel des Unterschiedenen dokumentierbar. Jede Bezeichnung wird in einen überprüf­baren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und dabei die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt. Das Phänomen einer zu tätigenden Entscheidung ist mit diesem Kalkül durch wenige Gleichungen beschreibbar.

Abb. 1: Die Form einer Entscheidung in Sinne von Spencer-Brown

Gleichung 1 ist so zu lesen, dass ein Prozess zur Entscheidungsfindung grundsätzlich auf das Erreichen eines Beschlusses hin vollzogen wird. Der erarbeitete Beschluss ist dabei ein Resultat des vorherigen regelgeleiteten Vorgehens und ist zu dokumentieren.

Gleichung 2 ist so zu lesen, dass Repräsentanten der internen kommunikativen Netzwerke im Prozess einer Entscheidungsfindung mit habitualisierte Verhaltensweisen den von ihnen vollzogenen Entscheidungsprozess prägen, der auf einen dokumentierten Beschluss hin getätigt wird.

Gleichung 3 ist so zu lesen, dass dass Repräsentanten der internen kommunikativen Netzwerke im Prozess einer Entscheidungsfindung mit ihrem habitualisierten Verhalten den Vollzug des Entscheidungsprozesses dadurch prägen, dass Sie nur ganz bestimmte Entscheidungsvorlagen mit bestimmten Entscheidungsparametern benutzen, um einen dokumentierten Beschluss zu erreichen.

Die zusätzlich aufgeführte Gleichung 4 weist darauf hin, dass in Gleichung 3 statt dem habitualisierten Verhalten ebensogut auch auf die in der Organisation eingenommenen Rollen der Repräsentanten der informellen Netzwerke (z. B. Abteilungsleiterin Einkauf oder Fachexperte für internes Controlling) verwiesen werden kann. Auch ein an Rollenklarheit orientiertes Verhalten prägt den Entscheidungsprozess dadurch, nur ganz bestimmte Entscheidungsvorlagen mit bestimmten Entscheidungsparametern zu akzeptieren, um einen dokumentierten Beschluss zu erreichen.

Es bleibt also dabei: In Organisationen wird der Geltungsanspruch der kommunikativen Netzwerke von den Kommunikationspartnern vorausgesetzt. Er prägt jeden durch Kommunikationen zusammengehaltenen organisationsinternen Entscheidungsprozess. Insofern ist die Pflege eines kommunikativen Anschlusses an die wirksamen Netzwerke unabdingbar für eine gute Entscheidungsfähigkeit. Eine noch so tiefgehende fachinhaltliche Expertise reicht dafür nicht aus.

  1. Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003): Konsumentenverhalten, 8., akt. u. erg. Aufl., München: Vahlen, S. 402ff. []
  2. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin []

Spielregeln und Spielzüge

Von Führungskräften wird heute gefordert, dass ihre Handlungen zugleich wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigen sind. Die ist möglich, wenn zwischen der Wirtschaftsordnung (Spielregeln) und den Handlungen (Spielzügen) unter­schieden wird. Die wirtschaftliche Rechtfertigung kann man dann auf die Spiel­züge beziehen und die ethische Rechtfertigung auf die Spielregeln. Die heute lautstark vorgetragene Forderung nach mehr Ethik ist dann anhand durchsetz­barer Korrekturen der Wirtschaftsordnung möglich. Wirtschaftliches Denken und ethisches Handeln [2] können also Hand in Hand gehen.

Die Gültigkeit einer Wirtschaftsordnung setzt einen allgemeinen Konsens über die Spielregeln und die Durchsetzungsinstanzen (Justiz, Kartellamt) voraus. Dann regelt sie den Wettbewerb und nötigt Anbieter, sich an den Interessen der Nachfrager zu orientieren und dabei auf einen effizienten Ressourceneinsatz zu achten. Das individuelle Handeln der Marktteilnehmer orientiert sich also in­nerhalb der einrahmenden Wirtschaftsordnung an den darin befindlichen Anreizen (Gewinn und Liquidität), daher spricht man von einer Anreizethik. Mit ihr werden wirtschaftliche und ethische Handlungen zugleich realisierbar.

Die Form
Mit dem Formenkalkül von Spencer-Brown [5] werden ineinander verschach­telte Bezeichnungen von dem dokumentierbar (und damit analysierbar), was zuvor von anderem unterschieden worden ist. Jede unterscheidende Bezeich­nung wirkt dabei als Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen. Dokumentiert werden somit die vollzogenen Unterscheidungen und das Zusammenspiel des Unterschiedenen. Jede verwendete Bezeichnung wird also in einen überprüf­baren Zusammenhang mit weiteren Bezeichnungen notiert und die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt. Die Problematik von Handlun­gen, die zugleich wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigen sind, ist mit vier Gleichungen beschreibbar.

Gleichung 1 besagt, dass wirtschaftlich und ethisch zu rechtfertigende Handlungen zugleich realisierbar sind, wenn zwischen einer einrahmenden Wirtschaftsordnung (Spielregeln) und einzelnen Handlungen (Spielzügen) unterschieden wird.
Das wirtschaftliche Tun und Unterlassen wird dann in den Spielzügen und die Ethik über die Spielregeln zugleich realisierbar. Ethisch uner­wünschte Handlungen (Spielzüge) werden auf Defizite der Wirtschaftsordnung (Spielregeln) zurückgeführt. Verbesserungen sind allein durch begründete Korrekturen der Wirtschaftsordnung möglich.

Gleichung 2 besagt, dass die Geltung einer Wirtschaftsordnung (Spielregeln) immer auch von der Funktionstüchtigkeit der Durchsetzungsinstan­zen (Schiedsrichter, z. B. die Justiz oder das Kartellamt) abhängt, die regelkon­form solche Handlungen sanktionieren, die den abgesteckten gültigen Rahmen in irgendeiner Form übertreten.

Gleichung 3 besagt, dass die Geltung einer Wirtschaftsordnung (Spiel­regeln) von den Beteiligten einen allgemeinen Konsens verlangt, der sich auch auf die Durchsetzungsinstanzen (Schiedsrichter) bezieht. Ist dies gegeben, dann kann der Wettbewerb so geregelt werden, dass Anbieter sich im Zuge ihrer Eigennutz-Maximierung primär an den Interessen der Nachfrager orientieren und einen effizienten Ressourceneinsatz beherzigen.

Gleichung 4 beschreibt keine Aussage, sondern eine Fragestellung, nämlich: Auf welcher Basis ruht der nötige Konsens über die Geltung von Spielregeln, von Spielzügen und von regelkonform sanktionierenden Schiedsrichtern? Hierbei bleibt zunächst offen, welche Vorbedingungen für die Existenz bzw. die Funktions­tüchtigkeit dieser Basis nötig sind. Die rechte Seite der Gleichung markiert ein > ? <, die Existenz der nötigen Basis und die gestrichelte Linie weist hin auf bislang vollkommen unbestimmte Möglichkeiten von benötigen Vorbedingungen.

Die Basis
Für wen oder was könnte das > ? < stehen? Der freiheitliche, säkulare Staat kann es nicht sein. Denn der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraus­setzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Er lebt davon, dass sich die Freiheit, die er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt, aus der moralischen Substanz des einzelnen Akteurs und aus der Homogenität der Gesellschaft heraus selber reguliert. Dies kann kein Staat mit Rechtszwang oder mit autoritären Geboten garantieren. Würde er dies versuchen, würde er in einen Totalitätsanspruch zurückfallen und könnte nicht weiter die Ordnung der Freiheit sein.[1] Es ergibt sich, dass ein nicht freier Staat mit einer alles bestimmenden Partei dies könnte. China ist dafür ein aktuelles Beispiel.

Die moralische Substanz der einzelnen Person und den in der Gesellschaft herrschende Konsens kann kein freiheitlicher Staat erzwingen. Die Qualität der moralische Substanz des Menschen ist allerdings fragil. Bereits Adam Smith hatte darauf hingewiesen, dass der Nutzen eines Gegenstandes oft geringer ist als die Beschaffungs-Kosten. Daher strebt der Mensch weniger nach dem Nutzen eines Gegenstandes, als vielmehr nach gesellschaftlicher Anerkennung durch die Inszenierung seines Besitzes. [4]

Wenn die moralische Substanz des Menschen so fragil ist, auf welcher Basis könnte dann ein in der Gesellschaft oder zumindest ein unter den Prozessbeteiligten tragfähiger Konsens erarbeitet werden, den kein freiheitlicher Staat erzwingen kann?

Auf der Basis der entscheidungsorientierte BWL können Möglichkeiten der Ableitung eines von den Prozessbeteiligten getragenen Konsenses erarbeitet werden. Statt dem alleinigen Ziel, im Interesse der Anteilseigner eine Steigerung des Marktwertes des Eigenkapitals zu erreichen (Shareholder Value) werden Methoden der mehrkriteriellen Mehr­personen-Entscheidungen entwickelt, die auch heterogene Interessen von internen und externen Anspruchsgruppen berücksichtigen (Stakeholder Value).

Damit können die Interessen (bzw. Ziele) von Eigen- und Fremd­kapitalgebern, die zumeist auf eine kurzfristige Rentabilität zur Abdeckung des unternehmerischen Risikos konzentriert sind, und die Interessen der Anspruchsgruppen, die eher auf eine Beschränkung des wirtschaftenden Akteurs oder auf eine langfristige Teilhabe an den Verfügungsrechten des erwirtschaf­teten Erfolgs bezogen sind, in die Konsensfindung integriert werden. Es handelt sich dabei um ein Problem der gut dokumentierten Mehrziel-Entscheidung [3].

Mit Kenntnissen aus der entscheidungsorientierten BWL und ihren Methoden können also Führungskräfte in der Wirtschaft ihre Handlungen mit der Erwartung der langfristig optimierten Rendite begründen, denn getroffene Entscheidungen werden für Stakeholder (insb. Kunden und Lieferanten) nachvollziehbar und damit tragfähig. Spielregeln und Spielzüge werden so wirtschaftlich und ethisch gerechtfertigt.

……..

[1] Böckenförde, E.-W. (1967): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. Das Skript zu einem Ferienseminar wurde 1967 in der Festschrift für Forsthoff zu dessen 65. Geburtstag, „Säkularisation und Utopie“, veröffentlicht (S. 75-94). Dieser Text wiederum findet sich in: Beckenförde, E-W. (1991): Recht, Staat, Freiheit, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 92-113, hier S. 112f.

[2] Kuttner, A. (2015): Ökonomisches Denken und Ethisches Handeln. Ideengeschichtliche Aporien der Wirtschaftsethik, Wiesbaden: SpringerVS

[3] Rommelfanger, H. J./Eickemeier, S. H. (2002): Entscheidungstheorie. Klassische Konzepte und Fuzzy-Erweiterungen, Berlin/Heidelberg: Springe, S. 133 ff.

[4] Smith, A. (2004): Theorie der Ethischen Gefühle (in der Übersetzung von Walther Eckstein), Hamburg: Felix Meiner, S 312; Original: Smith, A.

[5] Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin

Organisation als Form

Mit dem Formenkalkül1 werden ineinander verschachtelte Bezeichnungen und Unterscheidungen dokumentierbar und damit analysierbar. Jede getätigte Unterscheidung wird zu einer Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen, die einerseits den Unterschied und andererseits den Zusammenhang des Unterschiedenen betonen. Beobachtungsergebnisse ergeben sich aus der Art und Weise, wie Beobachtung vollzogen wird. Was das bedeutet, soll hier anhand des Phänomens mit Namen Organisation skizziert werden.

Netzwerkpartnerschaft

Man kann der Meinung sein2, dass sich eine Organisation dann ereignet, wenn Netzwerkpartner gemeinsam als Problemlöser auftreten, indem sie verteilte Wertschöpfungsprozesse realisieren, in ihren Prozessphasen und Arbeitsgängen offen bleiben für innovative Ideen und in enger Zusammenarbeit Produkte bzw. Dienstleistungen erstellen (deren Herstellung viele Kernkompetenzen benötigt). Die dazugehörige wird angegeben mit

Funktionale Kooperation

Ebenso gut kann man der Meinung sein3, dass sich eine Organisation dann ereignet, wenn Organisationseinheiten geschaffen werden, die für relevante Umwelten wiederholt koordinierte, strukturierte Prozesse zum Erreichen sachlicher Ziele/Zwecke verwirklichen, wobei diese Prozesse abhängig sind von der Funktion der Organisationseinheiten und unabhängig sind von konkreten Personen. Die dazugehörige Notation ist

Betriebswirtschaftliche Sichtweise

Das ausdrücklich als Reflexionssprache für eigene Modellvorstellungen angebotene St. Galler Management-Modell4 skizziert eine wieder andere Form einer Organisation. In diesem Ansatz ereignet sich Organisation dann, wenn Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie im Hinblick auf einen (Kunden)Nutzen als die Schlüsselbegriffe Organisation, Management und Umwelt verstehen, voneinander unterscheiden und wechselseitig aufeinander beziehen. Die dazugehörige Notation ist

Systemorientierte Sichtweise

Aus der Sicht der Luhmann’schen Systemtheorie ist eine Organisation als ein Netzwerk aus aufeinander bezogenen (entscheidungsformender) Kommunikationen5  zu verstehen, die an vorherige Kommunikationen anknüpfen und selber als Voraussetzung für weitere Kommunikationen dienen; dies bezieht sich insbesondere auf Entscheidungen, die ihrerseits an vorherige Entscheidungen anknüpfen und selber als Voraussetzung für spätere Entscheidungen dienen6. Die dazugehörige Notation ist

Statt eines Fazits

Das Verständnis eines Sachzusammenhangs hängt an Beobachtungen, die zu Erfahrungen und Erkenntnissen führen. Für das Verständnis herangezogene Beobachtungsergebnisse sind ein immer ein Resultat der Art und Weise, wie die Beobachtung vollzogen wird. Gemäß dem Kalkül von Spencer-Brown sind die Operationen unterscheiden und benennen des Unterschiedenen die Grundlage jeder Beobachtung.

Dabei wird jede getätigte Unterscheidung zu einer Kontextur im Kontext weiterer Kontexturen, die einerseits den Unterschied und andererseits den Zusammenhang des Unterschiedenen betonen. Es ergeben sich ineinander verschachtelte Bezeichnungen und Unterscheidungen, die mit dem Formenkalkül dokumentierbar und damit analysierbar sind. Über die hergeleiteten Formen kann man kommunizieren und darin zu bislang unvertrauten Erkenntnissen gelangen.

  1. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin []
  2. Reichel, A (2017): Ephemerajournal, Vol. 17(1), 89 – 118. []
  3. Simon, F. B. (2018): Formen. Zur Kopplung von Organismus, Psyche und sozialen Systemen, Heidelberg: Carl Auer, 2. Aufl., S. 181 []
  4. Rüegg-Stürm, Johannes/Grand, Simon: Das St. Galler Management-Modell. Management in einer komplexen Welt, Bern 2019 []
  5. Luhmann, N. (2000): Organisation und Entscheidung, Wiesbaden: Springer VS, S. 215 f. []
  6. Weick, K. E. (1985): Der Prozeß des Organisierens, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 14; Luhmann, N. (1988): Organisation; in: Küpper, W./Ortmann, G. (Hrsg.): Mikropolitik. Rationalität, Macht und Spiele in Organisationen. Opladen: Westdeutscher Verlag. S. 165-185; hier S. 167. []

Ausgehandeltes Verständnis

Anwendungsorientierung

Entscheidungen über die optimierte organisatorische Wertschöpfung werden oft von mehreren Personen getroffen. Dabei gilt es, sich auf eine gemeinsame Sicht der Ausgangslage, der Randbedingungen und der Minimalbedingungen einer als „gut“ verstandenen Problemlösung zu verständigen. Durch das seit langem bekannte Arrows Unmöglichkeitstheorem weiß man, dass es schon ab drei Alternativen keinen Formalismus gibt, der individuelle Präferenzen konsistent in eine gemeinsame Präferenzordnung überführt.1 

Unmöglichkeit mit Folgen

Das Errechnen eines optimierten Ergebnisses kann nur der (mathematische) Formalismus vollziehen, der von den Entscheidern erwählt wurde. Da es dafür mehr als zwei gibt, gilt das Unmöglichkeitstheorem auch hinsichtlich der Wahl von einem Formalismus, mit dem ein Ergebnis errechnet werden soll. Daher haben die Entscheider die zu benutzenden Kriterien für einen guten Entscheidungsprozess und für ein als „richtig“ beurteiltes Resultat selber zu definieren2, wobei das Urteil über die Richtigkeit der Entscheidung nicht notwendigerweise ein richtiges bzw. wahres Urteil ist. Auf jeden Fall ergibt sich klar und deutlich: Gemeinsame Entscheidungen können nur ausgehandelt und keinesfalls ausgerechnet werden! Kommunikativ auszuhandeln ist in gemeinsamen Entscheidungsprozessen letztlich das Zustandekommen eigener und fremder Beobachtungen, mit denen Ergebnisse erzielt (z. B. Reportings verfasst), Erkenntnisse gewonnen und individuelle Präferenzen getroffen werden.

Beobachtung

Möchte die entscheidungsorientierte BWL anwendungsorientiert sein, dann hat sie einen Fokus auf das Gewebe von aufeinander verweisenden (entscheidungsfördernden) Kommunikationen zu legen und auf der Erkenntnisfigur des Beobachters aufzubauen. Zur Dokumentation von Operationen der Beobachtung, mit der etwas von anderem unterschieden wird und dieser Unterschied reproduzierbar wird, verwende ich die Notation des Formkalküls von George Spencer-Brown.3 Mit ihm kann man die (kognitiven) Unterscheidungen anschreiben, die ein Beobachter vollzogen hat um etwas zu bezeichnen, das er von anderem unterscheidet.

Entscheidungsorientierte BWL

Auch der Sachzusammenhang der entscheidungsorientierten BWL kann mit dem Formkalkül beschrieben werden, indem von Beobachtern getroffene Unterscheidungen in eine mathematische Formulierung einer Operation (hier: entscheidungsorientierte BWL) überführt werden, die ein Phänomen (hier: nutzenstiftende Wertschöpfung) reproduziert. Dabei wird jeder verwendete Begriff in einen überprüfbaren Zusammenhang weiterer Begriffe gestellt und die Struktur eines Sachverhalts nahezu simultan dargestellt, ohne an eine Sequenz innerhalb einer Textpassage aus einer Fachpublikation gebunden zu sein.

Abb. 1: Entscheidungsorientierte BWL in der Notation vo Spencer-Brown

 

Beobachtungen und ihre Ergebnisse

Die Notationen des Formkalküls in Abb. 1 sind von rechts nach links zu lesen. Anhand der gezeigten vier Gleichungen können Beobachtungen der entscheidungsorientierten BWL beschrieben werden. Grundsätzlich geht es um Erkenntnisse über die Gestaltung von Wertschöpfungsprozessen, die für (potentielle) Kunden einen Nutzen stiften. Dies wird in Ausdruck 1 notiert, wobei ganz recht durch das Fragezeichen zunächst einmal offenbleibt, für wen genau der Nutzen erbracht wird. Die können z. B. Abnehmen oder Zulieferer sein, der Staat oder Kooperationspartner einer Wertschöpfungskette.

Auf jeden Fall passiert die zu verantwortende Wertschöpfung in Organisationen, dies ist in Ausdruck 2 notiert. Was Organisationen zusammenhält sind Kommunikationen, insbesondere in/von Entscheidungen. Dies besagt Notation 3. Zusammen genommen ergibt sich Notation 4, die folgendermaßen zu lesen: Die entscheidungsorientierte BWL befasst sich mit Prozessen der Wertschöpfung in Organisationen, die auf das Generieren von Nutzen hin gestaltet werden und im Kern aus Kommunikationen in/von Entscheidungen bestehen. Hierbei bleibt zunächst offen, für wen der Nutzen gedacht ist.

Ausgehandeltes Verständnis

Die Aussprache über das jeweilige Zustandekommen eigener und fremder Beobachtungen der entscheidungsorientierten BWL ermöglicht einen tiefgründigen Austausch von Erkenntnissen, Standpunkten und Meinungen zwischen den unterschiedlichsten Vertretern dieser Fachrichtung. Dies ist nötig, denn nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Theorie werden Entscheidungen über die optimierte organisatorische Wertschöpfung zumeist von mehreren Personen getroffen. Dabei gilt es, sich auf eine gemeinsame Sicht der Ausgangslage, der Randbedingungen und der Minimalbedingungen einer als „gut“ verstandenen Problemlösung zu verständigen. Dieses Verständnis kann eben nur ausgehandelt und keinesfalls ausgerechnet werden.

  1. Vgl.: Arrow, K. J. (1950): A Difficulty in the Concept of Social Welfare. In: The Journal of Political Economy. 58, 4/1950, S. 328–346 []
  2. Vgl.: v. Foerster, H. (1993): Mit den Augen des anderen; in: Schmidt, S. J. (Hrsg.): Heinz von Foerster. Wissen und Gewissen. Versuch einer Brücke, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 350 – 363, hier S. 350 []
  3. Vgl.: Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London: Allen & Unwin; dt. (2008): Gesetze der Form, Leipzig: Bohmeier. []

Die Wirklichkeit des Beobachters

Betriebswirtschaftlich bedeutsame Geschehnisse auf den Märkten und in den Organisationen in ihrem jeweiligen Kontext1 können aus unterschiedlichen Perspektiven beobachtet werden. Wird das Resultat einer (regelorientierten) Beobachtung von dem Beobachter (regelorientiert) versprachlicht, dann ergeben die Aussagen zu einer abgegrenzten Thematik einen Sachverhalt.
Aussagen sind demnach Sätze, die Sachverhalte beschreiben und denen (regelorientiert) ein Wahrheitswert zugeordnet werden kann. Ein formulierter (regelorientiert) nachweisbarer Sachverhalt wird auch Tatsache genannt. Es ergibt sich damit: Beobachtete Sachverhalte und Tatsachen sind abhängig von den Regeln, die der Beobachter benutzt hat und die hoffentlich miteinander kompatibel sind und ein zusammenpassendes Regelwerk ergeben.

Abb. 1: Sachverhalte und Tatsachen sind abhängig von Regeln
Quelle: Eigene Darstellung

So könnte ein neu entworfenes Produkt von einem Beobachter als qualitativ mangelhaft beschrieben werden, weil die technische Funktionalität zu niedrig ist. Zugleich könnte dieses Produkt von einem anderen Beobachter als qualitativ gut beschrieben werden, weil die Herstellkosten sehr niedrig sind. Es kommt eben darauf an, ob das Beobachtungsergebnis einer technischen oder einer ökonomischen Perspektive entspringt.
In beiden Fällen kann das Beobachtungsergebnis rational korrekt abgeleitet werden. Es liegt dann ein Fall von Multirationalität vor.2

Eine hilfreiche Betriebswirtschaftslehre hat derartige multirationale Begebenheiten zu behandeln, denn Prozesse der arbeitsteiligen Leistungserstellung sind nicht allein aus ökonomischer Sicht zu beschreiben, sondern z. B. auch aus einer technischen, juristischen, ökologischer, politischer, ethischen oder gesellschaftlichen Perspektive mit ihren jeweiligen Regelwerken. In einer offenen, demokratischen Gesellschaft kann es keine zentrale Instanz mit einer für alle verbindlichen Perspektive geben. Es gilt dann, in einem freien Meinungsaustausch von gleichberechtigten Beobachtern die Stärken und Schwächen der konkreten Verwendung von möglichen Perspektiven bzw. möglicher Beobachtungs-Regeln auszuhandeln.

Vor diesen Hintergrund ist es unverständlich, warum in der bisherigen betriebswirtschaftlichen Fachliteratur die erkenntnistheoretische Denkfigur des Beobachters bis auf wenige Ausnahmen3 ausgeblendet bleibt.

Der Formkalkül von George Spencer-Brown4 bietet eine Möglichkeit, die Konstruktion von Wirklichkeit durch einen Beobachter zu beschreiben. Demgemäß beobachtet ein Beobachter, indem er (formale) Regeln anwendet und dann feststellt bzw. bemerkt, welche Aussagen sich daraus ableiten lassen bzw. sich daraus ergeben. Die anfängliche Verhaltensregel lautet: draw a distinction5 was übersetzbar ist mit treffe (zeichne, ziehe oder lenke Deine Aufmerksamkeit auf) eine Unterscheidung. Wissen erlangt man also allein durch die Erfahrung von Ergebnissen des eigenen praktischen Handelns. Die einzelnen Komponenten der mit diesem Kalkül beschreibbaren Aussagen zeigt Abb. 2.

Abb. 2: Komponenten des Formenkalküls6

Wird zum Beispiel der betriebswirtschaftliche Blick des Beobachters auf den Unterschied zwischen einem Unternehmen und einer sozialen Organisation, ergibt sich für eine Unternehmung am Markt: Die im Hinblick auf die Verzinsung des eingesetzten Kapitals gestaltete Wertschöpfung ist an der Deckung fremder Bedarfe orientiert, es erfolgt daher eine diesbezügliche Produktion erfolgversprechender Güter und Dienstleistungen. Wendet der Beobachter das Kalkül an, dann notiert er für eine Unternehmunf am Markt

Aus der Beobachterperspektive kann man also gemäß Spencer-Brown formulieren: Unternehmungen am Markt ereignen sich, indem Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie als Produktion von Gütern und Dienstleistungen zur als Deckung fremder Bedarfe im Hinblick auf eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals verstehen.
Hingegen geht es einer sozialen Organisation, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist, um das Erbringen von Leistungen zur Deckung fremder Bedarfe, die ansonsten nicht genügend angebotenen Dienstleistungen erbringt. Für diesen Sachzusammenhang ergibt sich folgende Notation

Die Beobachterperspektive gemäß Spencer-Brown ergibt hier: Soziale Organisationen ereignen sich, indem Beobachter auf eine Art und Weise tätig werden, die sie als Erbringen von Dienstleistungen zur Deckung fremder Bedarfe im Hinblick auf das Gemeinwohl verstehen.

Die anhand des Formkalküls erstellten Notationen zeigen: Der Beobachter kommt in beiden Fällen zur gleichen Grundstruktur der Beschreibung von Wirklichkeit. Das Verständnis des Beobachters für die von ihm beschriebenen Sachzusammenhänge (hier: Unternehmen und soziale Organisation) hängt maßgeblich daran, welche Unterscheidungen in der Beobachtung vollzogen werden und wie sie aufeinander bezogen werden. Auch Perspektiven wirken aks Unterscheidungen in der Beobachtung. Insofern können mit dem Kalkül von Spencer-Brown betriebswirtschaftlich bedeutsame Geschehnisse auf Märkten und in Organisationen in ihrem jeweiligen Kontext beschrieben werden. Dabei können auch unterschiedliche Perspektiven dokumentiert werden, aus denen heraus beobachtet wird.

  1. Willke, H. (1989): Controlling als Kontextsteuerung. Zum Problem dezentralen Entscheidens in vernetzten Organisationen; in: Eschenbach, R. (Hrsg.) (1989): Supercontrolling – vernetzt denken, zielgerichtet entscheiden, Wien: WUV, S. 63 ff. []
  2. Rüegg-Stürm, J. (2011): Zur Rationalität multirationalen Managements, in: IMPacts, 1(1), S. 10-12; Schedler, K./Rüegg-Stürm, J. (Hrsg.) (2013): Multirationales Management. Der erfolgreiche Umgang mit widersprüchlichen Anforderungen an die Organisation, Bern: Haupt; Rüegg-Stürm, J./Schedler, K./Schuhmacher, T. (2015): Multirationales Management. Fünf bearbeitungsformen für sich widersprechende Rationalitäten in Organisationen; in: OrganisationsEntwicklung 2/15; S. 4 – 11 []
  3. z. B. Böhmer, M. (2014): Die Form(en) von Führung, Leadership und Management; Heidelberg: Carl Auer; Kaspar, H./Mayrhofer, W./Meyer, M. (1998): Managerhandeln – nach der systemtheoretisch-konstruktivistischen Wende; in: DBW 58, 5/1998, S. 603 – 621 []
  4. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of form, London: Allen & Unwin []
  5. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of form, London: Allen & Unwin, S. 3 []
  6. Wilms, F. (2019): Strukturierung von reflexiver Kommunikation in der Theorie sozialer Systeme S. 47 – 76; hier S. 58; in: Duden, A. (Hrsg.)(2019): Reflexive Kommunikation analog und digital, wvb: Berlin []

Praxis versus Theorie

Schlichte Gemüter äußern oft die Killerphrase, eine Maßnahme zu Lösung einer Problematik wäre in „der Theorie“ zwar richtig, könne aber „ganz praktisch“ leider auf keinen Fall funktionieren. Diese Form der geäußerten Theoriefeindlichkeit vieler “Praktiker” ist nicht nur kontraproduktiv und schädlich, sie verlangt auch eine nahezu prophetische Gabe der Vorhersagefähigkeit: Wie soll man ohne Rückgriff auf bestehende und bewährte Theorien oder auf theoretisch gestützte Argumente wissen können, welche tatsächlichen Folgen etwas bei gegebenen Rahmenbedingungen in der Zukunft haben wird? Theorien und theoretisch hergeleitete Aussagen sind für ein erfolgswahrscheinliches Handeln in der Praxis viel zu wichtig, als dass man dieser beliebten Killerphrase unwidersprochen stehen lassen könnte.

Praktisches Tun ist auch ein Ausfluss vorherigen Denkens. Abstrahierende Reflexion bezieht sich auch auf das konkrete Umsetzen in der Praxis. Erfolgsversprechend ist also eine reflektierte Handlungsorientierung, die gegebene Rahmenbedingungen beachtet und zweckdienlich ist.

Praktiker richten ihr Tun an bekannten situativen Gegebenheiten aus und stellen das praktische Handeln über die theoretische Vernunft. Sie benutzen eine Theorie nur, wenn die praktischen Konsequenzen zum erwünschten Ziel führen. Sie können kaum erkennen, dass ihr Tun kontextabhängig ist.

Theoretiker orientieren sich an eigenen und fremden Denkvorgängen, die zum Aufbau von Erkenntnissen vollzogen werden. Weil die Gültigkeit der Erkenntnisse kontextabhängig ist, werden nützliche und verunmöglichende Kontexte in die Überlegungen einbezogen!

Die unterschiedliche Vorgehensweise von Praktikern und Theoretikern, die eine reflexive Anwendungsorientierung von anderem unterscheiden und sie als den Unterschied reproduzieren, den die Anwendungsorientierung macht, gelingt mit dem Formkalkül1. Damit werden die (kognitiven) Unterscheidungen anschreibbar, die ein Beobachter trifft, um Zustände zu bezeichnen, die er von anderen Zuständen unterscheidet.

Abb. 1: Notationen über die Anwendungsorientierung mit dem Formenkalkül

Die in Abb. 1 gezeigten Notationen sind folgendermaßen zu lesen: Die Anwenderorientierung unterscheidet zwischen Praxis und Theorie (1), bedarf des wechselseitigen Bezugs von Praxis und Theorie (2), versteht praktische Handlungen als Ausfluss von Theorie und bezieht daher Theorie auf die konkrete Umsetzung in der Praxis (3). Jede reflektierte Handlungsorientierung hat gegebene Rahmenbedingungen (Kontextsensitivität) zu beachten und dient einem Zweck (4).

Kurzum: Theorieorientierte Praxis und praxisorientierte Theorie sind zwei sich gut vertragende Schwestern! Beide kommen immer zusammen zu Besuch.

  1. Spencer-Brown, G. (1969): Laws of Form, London; erläuternd dazu Schönwälder-Kuntze, T./Wille, K./Hölscher, Th.( 2009): George Spencer Brown. Eine Einführung in die “Laws of Form”, 2., überarb. Aufl., Wiesbaden []

Formenkalkül

Kalkül der Form

Der Kalkül von Spencer-Brown dokumentiert mit der Form der Unterscheidung in logisch-mathematischer Weise das Benennen eines Beobachtungsobjektes in Abhängigkeit von der zuvor getätigten Unterscheidung des Beobachters. Diese Unterscheidung ist weder Objekt noch Relation: Sie ist eine Operation, die zugleich Operand und Operator ist!

Vorlauf

Schon Shannon1 hatte gezeigt, dass Kommunikation durch das Treffen von Bezeichnungen im Kontext von Unterscheidungen zustande kommt und für Ashby2 ist demgemäß Unterschied/Unterscheidung der wichtigste Begriff der Kybernetik. Der Kalkül von Spencer-Brown3 erzeugt etwas, das er keinesfalls repräsentiert. Durch das aktive so-und-nicht-anders-Unterscheiden macht man Erfahrungen und erlangt dadurch zu Erkenntnissen über das eigene Denken (nicht unbedingt über die Welt).

Grundlegender Gedankengang

Der Kalkül von George Spencer-Brown beschreibt mit den Begriffen Bezeichnung (indication) und Unterscheidung (distinction) die Operation des Beobachtens, die jede Erkenntnis bestimmt. Der Aufbau von Wissen führt über das Befolgen von Anweisungen und über die Betrachtung der Ergebnisse, um daraus bzw. dadurch Erkenntnisse zu gewinnen4. Seine grundsätzliche Anweisung lautet „draw a distinction5 was übersetzt werden kann mit: „Treffe eine (zielgerichtete) Unterscheidung und beachte dabei, dass auch andere Unterscheidungen möglich wären.“ Eine getroffene Unterscheidung wird mit

notiert, wobei das Innere leer bleibt. Um das Innere (content) zu beobachten (to observe) hat der Beobachter (observer) die getroffene Unterscheidung (distinction) vom Umfeld (context) herkommend zu überschreiten (to cross). Anders ausgedrückt: Implizit nimmt die Innenseite Bezug auf einen aktuellen Wert, während die Außenseite Bezug nimmt auf einen äußeren Beobachter6.

Abb. 1: Der Grundansatz

In Abb. 1. ist u.a. zu erkennen, inwiefern das englische to observe übersetzt werden kann mit beobachten, befolgen (der Anweisung „draw a distinction“) oder mit bemerken der ausgelösten Folgewirkungen dieser (und keiner anderen) Art des Unterscheidens.

Form der Unterscheidung

Eine so getätigte Unterscheidung (distinction) ist eine Grenze und trennt zwei Objekte so voneinander, dass diese sich nur berühren können, nachdem eines der Objekte diese Unterscheidung überquert hat7. Die Benennung wird in diesem Zusammenhang als Überschreitung (cross) dieser Unterscheidung angesehen. Während die von anderem unterschiedene Innenseite (contend) wird durch eine Benennung seitens des Beobachters markiert (marked space) wird, bleiben zugleich die Außenseite (unmarked space) und die getätigte Unterscheidung (distinction) unbenannt. Die sich im Kalkül von Spencer-Brown ergebende Notation der Form der Unterscheidung (form)8 zeigt Abb. 2.

Abb. 2: Die Form (form)         

Mit diesem grundlegenden Ansatz können verschiedenste Denkformen notiert werden, was in der betriebswirtschaftlichen Forschung wie in der Beratung ernorm viele Einsatzmöglichkeiten beitet.

Notation der Form

Bezüglich der (von rechts nach links zu lesenden) Notation des Grundansatzes ergibt sich folgendes Bild: Ein Beobachter (observer) tätigt eine Unterscheidung zwischen dem, was er durch eine Bezeichnung markiert (marked space) und anderem (unmarked space). Beides existiert jeweils in Oszillation zum anderen. Beobachter ist selber in einen Kontext eingebettet, der durch eine gestrichelte Linie (hidden cross) ganz rechts angedeutet wird.

Abb. 3: Die Notation des Grundansatzes in Abb. 1

Praktisches Beispiel

Ein Beispiel für eine solche Form ist eine im Raum schwebende Seifenblase: Beobachtbar ist eine Membran, die das Innere vom Äußeren unterscheidbar macht und eine Innen-/Außen-Differenz be­wirkt, die seit langem als das Erkennungsmerkmal eines Systems gilt.

Die Membran ist etwas prinzipiell anderes (Seifenlauge) als ihr Inneres oder ihr Äußeres (Gasge­misch) und ihre Wirkung ermöglicht die Existenz des Beobachteten: Zerplatzt die Membran, so bleibt nichts übrig, was Innenseite (content) und außenseite (context) unterscheiden würde. Der Beobachter (observer) bezeichnet mit dem Begriff „Seifenblase“ die Membran und daher die Unterscheidung zwischen innen und außen.

  1. Shannon, C. L. (1948): A mathematical theory of communication. In: Bell System Technical Journal, Vol. 27, S. 379 – 423 und S. 623 – 656, Juli und Oktober []
  2. Ashby, W. R. (1956): Introduction to cybernetics, London, S. 25 []
  3. Spencer-Brown, (1969): Laws of Form, London; dt. (1997), Laws of Form. Gesetze der Form, Lübeck []
  4. Spencer-Brown, G. (1997): Laws of Form. Gesetze der Form, Lübeck, S. x []
  5. Spencer-Brown, G. (1997): Laws of Form. Gesetze der Form, Lübeck, S. 3 []
  6. Spencer-Brown, G. (1997): Laws of Form. Gesetze der Form, Lübeck S. 60 []
  7. Spencer-Brown, (1969): Laws of Form, London S. 1- 3 []
  8. Spencer-Brown, (1969): Laws of Form, London, S. 59 []