Verantwortung
Das wirtschaftliche Handeln soll grundsätzlich verantwortbar sein. Unter Verantwortung ist eine (freiwillige) Übernahme der Verpflichtung zu verstehen, für mögliche Folgen einer Handlung einstehen und dafür Rechenschaft ablegen zu können. Dabei beruht eine nachvollziehbare Erklärung des eigenen Tuns und Unterlassens auf bestimmten Wertvorstellungen, rechtlichen Regelungen und sozialen Normen.
Bei der Beurteilung der Rechtfertigung von wirtschaftlichem Handeln sind die Ansprüche der Betroffenen auf eine Beschränkung des wirtschaftenden Akteurs abzuwägen mit legitimen Ansprüchen des Wirtschaftenden auf seine existenzielle Selbstbehauptung.[1] Derartige zumutbare Abwägungen sind von den Betroffenen immer wieder neu auszuhandeln. Dazu braucht es eine Vernunftethik auf der Grundlage einer wechselseitigen Anerkennung des Anspruchs auf Achtung aller Subjekte in ihrer unantastbaren Würde und Subjektqualität.[2]
Entscheidungsorientierte BWL
Die Ableitung wirtschaftlicher Handlungsempfehlungen aus ethischen Prinzipien ist ein Anwendungsfeld der entscheidungsorientierten BWL. Sie überwindet die Vorstellung der Gewinnmaximierung als einzig gültiges Ziel des Wirtschaftens zugunsten eines Zielbündels, das dem neben finanzwirtschaftlichen Zielen (z. B: Gewinn und Liquidität) weitere, zum Teil konkurrierende Ziele wie Nachhaltigkeit oder Kundenorientierung enthält. Statt dem alleinigen Ziel, im Interesse der Anteilseigner eine Steigerung des Marktwertes des Eigenkapitals zu erreichen (Shareholder Value) geht es darum, die Interessen von internen und externen Personengruppen zu berücksichtigen, die vom wirtschaftlichen Handeln betroffen sind (Stakeholder Value). Dies wird als nötig erachtet, weil ein Unternehmen ohne die Unterstützung der Stakeholder langfristig nicht überlebensfähig sein wird.
Die entscheidungsorientierte BWL bezieht daher ihre aus ethischen Prinzipien abgeleiteten Handlungsempfehlungen auch auf die Aushandlung von Fragen der arbeitsteiligen Leistungserstellung, des damit erreichbaren ökonomischen Gewinns und seiner Aufteilung auf die verschiedenen, oft sehr heterogenen Interessengruppen. Dies ist nötig, weil sich die Interessen (bzw. Ziele) von Eigen- und Fremdkapitalgebern zumeist auf die eher kurzfristige Rentabilität[3] (im Verhältnis zum Branchendurchschnitt) zur Abdeckung des unternehmerischen Risikos konzentriert, während die Interessen der Anspruchsgruppen eher auf eine Beschränkung des wirtschaftenden Akteurs oder auf eine langfristige Teilhabe an den Verfügungsrechten des erwirtschafteten Erfolgs bezogen sind. Es handelt sich hierbei also um eine klassische Mehrziel-Entscheidung.[4]
Die grundlegende Frage lautet in diesem Zusammenhang: Welche Teilhabe an den Verfügungsrechten am erwirtschafteten Gewinn kann ohne eine Teilhabe am Verlustrisiko des Kapitaleinsatzes argumentiert werden? Jede tragfähige Antwort auf diese Frage benötigt wirtschaftliche und ethische Anteile.
Wirtschaften
Kern des Wirtschaftens ist die Logik des Tausches auf Märkten zum wechselseitigen Vorteil von eigeninteressierten Individuen: Theoretische Abhandlungen dazu beruhen auf drei axiomatischen Elementen: den methodologischen Individualismus, das tauschvertragliche Konzept von Gesellschaft und ein Konzept einer „liberalen“ Politik.
Gemäß dem methodologischen Individualismus sind soziale Phänomene durch das Denken und Handeln der einzelnen Individuen zu erklären, die sich primär an ihrer individuellen Nutzmaximierung orientieren. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist nachgeordnet und wird von den Individuen zweckrational erwählt. Insofern werden soziale Beziehungen letztlich immer (auch) als Geschäftsbeziehungen verstanden.
Das tauschvertragliche Konzept von Gesellschaft baut auf dem skizzierten methodologischen Individualismus auf und sieht jede soziale Interaktion als geschäftliche Interaktion bzw. als ein am Eigennutz orientiertes Tauschverhältnis unter den Bedingungen des Marktes an. Das Kriterium zur Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit zu einem Tauschangebot ist das (schwache) Paretoprinzip, wonach ein von allen Individuen einem anderen vorgezoger Zustand auch kollektiv vorzuziehen ist.
Wenn dies aber das einzige Beurteilungsmerkmal bleibt, wird es ethisch problematisch, denn: Eine Gemeinschaft ist pareto-optimal, solange die Hungernden nicht bessergestellt werden können, ohne in die Vergnügungen der Reichen einzugreifen.[5] Es kommt folglich solange nicht zu einer Veränderung des aktuellen status-quo, wie nur irgendjemandem dadurch ein Nachteil entsteht. Das Pareto-Optimum wirkt also zugunsten der bestehenden Verhältnisse. Deshalb ist es vorteilhaft, das (schwache) Paretoprinzip nur auf Entscheidungen anzuwenden, die keine Auswirkung auf die autonome Entscheidung eines Beteiligten haben.[6]
Um den aktuellen status-quo verändern zu können, auch wenn dadurch irgendjemandem ein Nachteil entsteht, sind ökonomische Kompensationskriterien entwickelt worden. So kann man einem Tauschangebot zustimmen, wenn mit dem damit erzielbaren Nutzen der Gewinner der Schaden der Verlierer voll entschädigt werden kann und dabei eine Rückabwicklung des Tausches kein besseres Ergebnis liefert (Scitovsky-Doppeltest).[7]
Um zusätzlich auch noch Veränderungen in der Verteilung des Nutzens berücksichtigen zu können, wurde ein mehrstufiges Verfahren entwickelt (Little-Kriterien[8]): Einem Tauschangebot ist dann zuzustimmen, wenn der Scitovsky-Doppeltest erfüllt ist, die mit dem Tausch verbundene Veränderung des Status quo (von den Betroffenen) erwünscht wird und eine Kompensation des bewirkten Schadens praktisch durgeführt werden kann. Sollte die bewirkte Veränderung des Status quo unerwünscht sein, dann ist zu entscheiden, ob die notwendige Kompensation trotzdem tatsächlich durchgeführt werden soll. Falls nicht, ist von dem Tauschangebot abzusehen.
Das Konzept einer „liberalen“ Politik basiert darauf dem Liberalismus (Betonung der Freiheit gegenüber Macht und Herrschaft). Er ist bis heute neben dem Sozialismus (Betonung der Gleichheit aller Menschen) und der Konservatismus (Betonung gelebter Traditionen) eine bedeutsame grundlegende politische Weltanschauung aus Grundeinstellungen, Wertvorstellungen und Sichtweisen. Der Wirtschaftsliberalismus ist die ökonomische Ausprägung des Liberalismus. Er geht von der freien wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit des Individuums aus, befürwortet die Wirtschaftsordnung der freien Marktwirtschaft und wertet staatliche Eingriffe in die Wirtschaft als störend. Freiheit wird hierbei als Abwesenheit von staatlichen Einschränkungen definiert.[9]
Während der Neoliberalismus nach optimal funktionierenden Märkten sucht und dem Staat die Gestaltung der Wirtschaftsordnung zuweist, stellt der Ordoliberalismus die staatliche Ordnung in den Mittelpunkt. In einer marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung soll dabei ein durch staatliche Institutionen geschaffener Ordnungsrahmen den ökonomischen Wettbewerb und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.[10] Probleme der sozialen Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit sollen mit einer staatlichen Wirtschaftsordnungspolitik angegangen werden, die den Individuen eine Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht.[11]
Heute wird der Begriff Freiheit zunehmend weniger auf die allgemeine Freiheit freier und gleicher Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinschaft und zunehmend auf die Marktfreiheit mit eigentumsbezogene Privatautonomie bezogen. Der Zweck der staatlichen Wirtschaftspolitik wird zunehmend allein in der Förderung der Funktionstüchtigkeit des Marktes gesehen. Was aber bedeutet dies für das Wirtschaften zum Nutzen des Gemeinwohls? Hier geht es um das Erstellen von Gütern und Dienstleistungen für Menschen, die noch nicht, nicht mehr oder zurzeit nicht als zahlungsfähige Kunden anzusehen sind und daher keinerlei rein ökonomische Tauschangebote realisieren können. Was beutet hier „Hilfe zur Selbsthilfe“ und wer soll sie bezahlen?
Anreizethik
Ethisches Verhalten und gutes Wirtschaften werden zugleich gefördert, wenn zwischen der Rahmenordnung des Handelns (Spielregeln) und den Handlungen in der Rahmenordnung (Spielzügen) unterschieden wird. Ethisches Verhalten wird durch die Gestaltung und Weiterentwicklung der Spielregeln gefördert und das wirtschaftliche Handeln, das sich am Eigennutz orientiert, folgt innerhalb der gestalteten Rahmenordnung den gesetzten Anreizen. Diesen Zusammenhang nennt man Anreizethik.
Dieses Konzept führt unethisches Verhalten nicht auf ethische Defekte einzelner Akteure zurück, sondern auf Defizite der Rahmenordnung. Daher setzen Korrekturen stets bei einer Reform der Rahmenordnung (Spielregeln) an. Das Ziel der Rahmenordnung ist es, den individuellen Akteuren Handlungsspielräume (Freiheiten) zu ermöglichen und zugleich die gesellschaftliche Kooperation gelingen zu lassen.
Ein zentrales Problem dabei ist die soziale Kontrolle von einzelnen Handlungen. In anonymen Märkten ist der Beitrag des Verhaltens einzelner Akteure kaum bzw. nur unter hohen Kosten kontrollierbar. Eine Kontrolle kann nur erfolgen als lückenlose Selbstkontrolle entlang des Eigennutzen in Verbindung mit einem geeigneten sanktionsbewehrten Ordnungsrahmen, der das Wirtschaften der Akteure in erwünschte Bahnen lenkt.
Die Soziale Marktwirtschaft[12] (die laut dem Vertrag von Lissabon von der Europäischen Union als gemeinsame Wirtschaftsordnung angestrebt wird) ist begründet im Ordoliberalismus und versteht das „Soziale” als Voraussetzung von Märkten und funktionstüchtiger Institutionen. Daher wird Sozialpolitik nicht gegen, sondern wird für die Funktionstüchtigkeit des Marktes konzipiert. Insofern gewinnt die Soziale Marktwirtschaft ihre moralische Qualität v.a. aufgrund der Koordinationsleistung der Märkte, die grundsätzlich allen Mitgliedern der Gesellschaft zum Vorteil gereichen, nicht aber wegen vermeintlich „sozialer” Umverteilungsmaßnahmen.
Ethische Handlungsempfehlungen
Die soziale Marktwirtschaft trägt drei ethische Handlungsempfehlungen an wirtschaftliche Akteure heran. Grundsätzlich gilt: Beachte die geltende Rahmenordnung, wenn du mit wirtschaftlichem Handeln eine Gewinnoptimierung anstrebst. Die geltende Rahmenordnung ist aber niemals perfekt und hat sich in einem wandelnden Umfeld zu bewähren. Daher gilt zusätzlich: Wirke mit an der laufenden Verbesserung der Rahmenordnung. Und um den Alltag in der Gesellschaft ganz praktisch mitzugestalten, gilt schließlich noch: Praktiziere ein begründbar faires Verhalten gemäß dem „Geist” der Rahmenordnung und daraus abgeleiteter Verträge.
Der eigene, individuelle Beitrag für eine gelingende Gesellschaft, die sich institutionell eine Rahmenordnung für ein gutes Wirtschaften gegeben hat und sie ständig weiterentwickelt, ist bei alledem von zentraler Bedeutung. Denn der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Der freiheitliche Staat lebt davon, dass sich die Freiheit, die er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt, aus der moralischen Substanz des einzelnen Akteurs und aus der Homogenität der Gesellschaft, selber reguliert. Dies aber kann kein Staat mit den Mitteln des Rechtszwanges oder mit autoritären Geboten garantieren. Würde er dies versuchen, würde er in einen Totalitätsanspruch zurückfallen und könnte nicht weiter die Ordnung der Freiheit sein.[13]
Die moralische Substanz der einzelnen Person und der in der Gesellschaft herrschende Konsens herrschende Konsens über die Spielregeln des Wirtschaftens und über die nötigen Durchsetzungsinstanzen (Justiz, Kartellamt) kann kein Staat erzwingen. Auch nicht hinsichtlich des Abwägens zwischen den Ansprüchen eines Wirtschaftenden auf seine existenzielle Selbstbehauptung einerseits und den Ansprüchen der davon Betroffenen auf eine Beschränkung des wirtschaftenden Akteurs andererseits. Wenn das wirtschaftliche Handeln grundsätzlich verantwortbar sein soll, dann ist die einzelne Person gefragt. Immer wieder aufs Neue.
[1] Vgl.: Bausch, T. (1994): Wirtschaft und Ethik. Notizen zu einem dialogischen Brückenschlag, in: Blasche, S./ Köhler, W. R./Rohs, P. (Hrsg.): Markt und Moral. Die Diskussion um die Unternehmensethik, Bern/Stuttgart/ Wien 1994, S. 19-36, S. 26; Thielemann, U. (1994): Integrative Wirtschafts- und Unternehmensethik als Reflexion des spannungsreichen Verhältnisses von Einkommensstreben und Moral. Zum Verhältnis von Wirtschaftsethik und philosophischer (Diskurs-) Ethik. Beiträge und Berichte des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen, Nr. 67, St. Gallen. 9ff.; Brune, J. P. (1995): Setzen ökonomische „Sachzwänge“ der Anwendung moralischer Normen legitime Grenzen?, in: Brune, J.P./ Böhler, D./Steden, W.: Moral und Sachzwang in der Marktwirtschaft, Münster, S. 1-114, S. 87; Ulrich, P. (1997): Integrative Wirtschaftsethik als kritische Institutionenethik. Wider die normative Überhöhung der Sachzwänge des Wirtschaftssystems, in: Harpes, J.-P./Kuhlmann, W. (Hrsg.), Zur Relevanz der Diskursethik. Anwendungsprobleme der Diskursethik in Wirtschaft und Politik, Münster, S. 220-270, S. 156ff.).
[2] Vgl.: Ulrich, P. (2000): Lebensdienliche Marktwirtschaft, in: Bausch, Th./Böhler, D./Gronke, H./Rusche, Th./ Stitzel, M./Werner M.H.(Hrsg.): Zukunftsverantwortung in der Marktwirtschaft. Festschrift für Hans Jonas, Münster: Lit, S. 70 – 84, hier S. 73
[3] Ein altbewährter betriebswirtschaftlichen Grundsatz besagt: „Die Liquidität folgt der Rentabilität“. Damit wird beschrieben, dass im globalen Wettbewerb der Unternehmen um Eigenkapital eine hohe Rentabilität nötig ist, um von den Ratingagenturen eine gute Bonität bescheinigt zu bekommen. Eine sinkende Bonität führt dazu, dem potentiellen Kapitalgeber eine höhere Verzinsung anbieten zu müssen, was wiederum die Finanzierungskosten erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit vermindert.
[4] Vgl.: Rommelfanger, H. J./Eickemeier, S. H. (2002): Entscheidungstheorie. Klassische Konzepte und Fuzzy-Erweiterungen, Berlin/Heidelberg: Springe, S. 133 ff.
[5] Vgl.: Sen, A. K. (1970): Collective Choice and Social Welfare, San Francisco: Holden-Day, S. 22
[6] Vgl.: Sen, A. K. (1970): The Impossibility of a Paretian Liberal, in: Political Economy, Vol. 78, S. 152 – 157; Gibbard, A. (1974): A Pareto-Consistent Libertarian Claim, in: Economic Theory, Vo. 7, S. 388 – 410.
[7] Vgl.: Scitovsky, T. (1941): A note on welfare propositions in economics. In: Review of Economic Studies, Vol. 9, 01/1941, S. 77 – 88
[8] Vgl.: Little, I. M. D. (1950): A critique of welfare economics, Oxford: Claredon
[9] Vgl.: Nowotny, E. (1998): Globalisierung und Liberalismus – Zurück ins 19. Jahrhundert? In: Baltzarek, F./Butschek, F./Tichy, G. (Hrsg.): Von der Theorie zur Wirtschaftspolitik – ein österreichischer Weg. Festschrift zum 65. Geburtstag von Erich W. Streissler, Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 207 – 226, S. 208.
[10] Vgl.: Peters, H.-R.(2000): Wirtschaftspolitik. München/Wien: Oldenbourg, S. 150.
[11] Vgl.: Gerken, L. (Hrsg.): Walter Eucken und sein Werk: Rückblick auf den Vordenker der sozialen Marktwirtschaft, Tübingen: Mohr Siebeck
[12] Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er wurde am 13.12.2007 in Lissabon unterzeichnet und trat am 01.12.2009 in Kraft. Darin wurde die Verwirklichung einer “in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt” unter die “Ziele der Union” aufgenommen (Art. 3 Abs. 3 EUV).
[13] Vgl.: Böckenförde, E.-W. (1967): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. Das Skript zu einem Ferienseminar wurde 1967 in der Festschrift für Forsthoff zu dessen 65. Geburtstag, „Säkularisation und Utopie“, veröffentlicht (S. 75-94). Dieser Text wiederum findet sich in: Beckenförde, E-W. (1991): Recht, Staat, Freiheit, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 92-113, hier S. 112f.